Finom Zahlungsdienstevertrag

Version: 1.2
Letzte Aktualisierung: August 2023

PRÄAMBEL

Dieser Finom Zahlungsdienstevertrag (Vertrag) begründet eine Rechtsbeziehung zwischen Ihnen, dem Zahlungsdienstnutzer (Kunde), und Finom Payments B.V. (FINOM PAYMENTS) zur Bereitstellung der Dienste und regelt die Bedingungen, unter denen die Dienste durch FINOM PAYMENTS bereitgestellt werden. Der Kunde ist hiermit ausdrücklich angehalten, diesen Vertrag sorgfältig zu lesen, bevor er sich zur Annahme bereiterklärt. Die in diesem Vertrag in Großbuchstaben gesetzten Begriffe werden in diesem Vertrag und/oder in Anhang I dieses Vertrags bestimmt, soweit der Zusammenhang nicht ausdrücklich etwas Anderes erfordert. Die einschlägigen Bedingungen für die Ausstellung und Nutzung der Debitkarte sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die „Finom Debitkarte“ festgehalten, die diesem Vertrag als Anhang III beigefügt sind.

FINOM PAYMENTS ist ein von der niederländischen Zentralbank (De Nederlandsche Bank N.V.; DNB) zugelassenes E-Geld-Institut (elektronischgeldinstelling), das im Zentralregister der DNB unter der Nummer R180074 eingetragen und daher berechtigt ist, das Geschäft eines E-Geld-Instituts im Sinne von Artikel 2:10a des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes (Wet op het financieel toezicht) zu betreiben, darunter die Erbringung der Zahlungsdienste (betaaldiensten) 1, 2, 3, 5, 7 und 8 gemäß Anhang I der überarbeiteten Richtlinie über Zahlungsdienste (herziene richtlijn betaaldiensten; PSD2). Im Rahmen dieser Lizenz kann FINOM PAYMENTS die lizenzierten Dienste in den Niederlanden und - über seine Passporting-Rechte - in anderen EU-Mitgliedstaaten erbringen, unabhängig davon, ob dies über einen Zahlungsdienstleister erfolgt oder nicht.

PNL Fintech B.V. (PNL Fintech) ist die alleinige Gesellschafterin von FINOM PAYMENTS und bietet eine Reihe von vorwiegend IT-bezogenen Fintech-Dienstleistungen an, wie z.B. Fakturierungsdienste. PNL Fintech betreibt eine Online-Plattform (Finom-Plattform), die Nutzern Zugang zu diesen und zu anderen Dienstleistungen gewährt, welche zu gegebener Zeit verfügbar sein werden. PNL Fintech ist in den Niederlanden als Zahlungsdienstleister (Zahlungsdienstleister; betaaldienstagent) für FINOM PAYMENTS tätig, um dem Kunden Zugang zu den Regulierten Dienstleistungen von FINOM PAYMENTS zu ermöglichen, die dem Kunden unmittelbar durch FINOM PAYMENTS über die Finom-Plattform bereitgestellt werden. PNL Fintech bedarf der Registrierung als Zahlungsdienstleister und ist nicht berechtigt, lizenzierte Zahlungsdienste und/oder E-Geld-Dienstleistungen auf eigene Gefahr und für eigene Rechnung zu erbringen.

Dieser Vertrag besteht aus folgenden Bestandteilen:

  1. ALLGEMEINE REGELUNGEN

    1. Zweck dieses Vertrages ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen FINOM PAYMENTS die Dienste, insbesondere die Regulierten Dienstleistungen, für den Kunden bereitstellen wird. Der Vertrag umfasst und regelt ausschließlich die Rechtsbeziehung zwischen diesen beiden Parteien.
    2. Der Vertrag besteht aus diesem Vertrag, den beigefügten Anhängen sowie allen künftigen Änderungen des Vertrages und/oder der Anhänge.
    3. Der Kunde erklärt sich je nach dem von FINOM PAYMENTS angewandten Verfahren entweder durch digitale Unterzeichnung oder digitale Annahme des Vertrages mit den Inhalten dieses Vertrages und der Anhänge einverstanden.
    4. Der Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden oder sonstiger Nutzungsbedingungen, auf die der Kunde Bezug nimmt, wird ausdrücklich widersprochen, womit sie aus diesem Vertrag ausgeschlossen sind.
    5. Wird in diesem Vertrag auf die „Schriftform“ Bezug genommen, ist darunter jede schriftliche Mitteilung zu verstehen, die über die in Artikel 25 dieses Vertrages bestimmten Kommunikationsmittel oder andere Methoden übermittelt/ausgedrückt wird, sofern geltende Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen.
    6. Der Kunde erkennt an, dass von den in Artikel 7:550 Absatz 2 genannten Bestimmungen und den durch Artikel 7:551 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek) der Niederlande genannten Regelungen abgewichen wird und dass diese Bestimmungen und Regelungen nicht anzuwenden sind, sofern eine solche Abweichung in Verträgen mit Nichtverbrauchern von Rechts wegen zulässig ist.
    7. Die in diesem Vertrag und den Anhängen festgehaltenen Bestimmungen sind für den Kunden ab dem Zeitpunkt der Annahme des Vertrages gemäß Artikel 1 Abs. 3 wirksam. Die in diesem Vertrag und den Anhängen festgehaltenen Bestimmungen sind für FINOM PAYMENTS ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter der aufschiebenden Bedingung des erfolgreichen Abschlusses des Kundenannahmeprozesses wirksam.
  2. ANNAHME DES KUNDEN UND BEGINN DER DIENSTE

    1. Nach den Geldwäschegesetzen und Geltendem Recht ist FINOM PAYMENTS verpflichtet, eine sog. Customer Due Diligence (CDD) durchzuführen. Der Beginn der Dienste ist nicht garantiert, wenn sich der Kunde mit den Inhalten dieses Vertrages einverstanden erklärt hat, sondern kann erst erfolgen, nachdem der Kunde die von FINOM PAYMENTS angeforderten Informationen übermittelt hat und den von FINOM PAYMENTS vorgegebenen Kundenannahmeprozess erfolgreich abgeschlossen hat (d.h. Annahme des Kunden durch FINOM PAYMENTS). FINOM PAYMENTS wird vor der Annahme des Kunden keine Regulierten Dienstleistungen erbringen.
    2. Der Kundenannahmeprozess schließt unter anderem die Übermittlung der von FINOM PAYMENTS angeforderten Unterlagen und Informationen durch den Kunden sowie die Durchführung geeigneter Maßnahmen bezüglich der gesetzlich vorgeschriebenen CDD ein. Der Kunde garantiert die Genauigkeit, die Richtigkeit, den Wahrheitsgehalt, die Vollständigkeit und den ordnungsgemäßen Empfang dieser Daten und Dokumente durch FINOM PAYMENTS.
    3. Der Kunde hat alle von FINOM PAYMENTS angeforderten Unterlagen und Informationen vorzulegen und den Kundenannahmeprozess unter Wahrung der von FINOM PAYMENTS gesetzten Fristen zu durchlaufen. Nach Abschluss des Kundenannahmeprozesses erhält der Kunde entweder eine schriftliche Bestätigung der Annahme oder eine Ablehnung. Mit der Annahme des Kunden werden die wechselseitigen vertraglichen Pflichten zwischen dem Kunden und FINOM PAYMENTS nach Maßgabe dieses Vertrages begründet.
    4. Sollte der Kunde nicht alle von FINOM PAYMENTS angeforderten Unterlagen und Informationen innerhalb der von FINOM PAYMENTS gesetzten Fristen (d.h. vor Ablauf der ersten Frist) bereitstellen, gilt der Kundenannahmeprozess als gescheitert und der Kunde als „abgelehnt“, woraufhin die Dienstleistungen nicht erbracht werden.
    5. FINOM PAYMENTS ist berechtigt, den Antrag auf Annahme als Kunde ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  3. DIENSTE

    1. Die Dienste werden nicht zugesichert, sondern stehen unter dem Vorbehalt der Eignung des Kunden, die nach freiem Ermessen von FINOM PAYMENTS festgestellt wird.
    2. Verbotene Aktivität. Der Kunde erklärt, dass er an keiner Verbotenen Aktivität, wie in Anhang II dieses Vertrages beschrieben, mitgewirkt hat und mitwirken wird. Die Liste der Verbotenen Aktivitäten wird von FINOM PAYMENTS nach freiem Ermessen erstellt und steht unter Änderungsvorbehalt. Die Feststellung, ob eine Verbotene Aktivität vorliegt, ist willkürlich und liegt im freien Ermessen von FINOM PAYMENTS, ohne dass es einer gerichtlichen Entscheidung oder eines Polizeiberichts bedarf, um die Verbotene Aktivität nachzuweisen.
    3. FINOM PAYMENTS erbringt die Regulierten Dienstleistungen für den Kunden im Rahmen dieses Vertrages über die Finom-Plattform oder andere von FINOM PAYMENTS ggf. bezeichnete Einrichtungen. Die Regulierten Dienstleistungen bestehen aus Zahlungsdienstleistungen und E-Geld-Dienstleistungen, die insbesondere in den Artikeln 5 und 6 dieses Vertrages im Näheren beschrieben sind.
    4. Im Zusammenhang mit den Regulierten Dienstleistungen kann FINOM PAYMENTS zudem die Ausstellung der Finom Debitkarte zu den in diesem Vertrag, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Finom Debitkarte (Anhang III) und anderen von FINOM PAYMENTS festgelegten Konditionen beschließen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Finom Debitkarte gelten für alle Karteninhaber entsprechend den dort festgehaltenen Bestimmungen.
    5. Die Regulierten Dienstleistungen werden ausschließlich Kunden angeboten und bereitgestellt, die eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausüben und nicht als „Verbraucher“ (consument) im Sinne von Artikel 1:1 DFSA anzusehen sind, wie z.B. Einzelunternehmer (eenmanszaak) und/oder juristische Personen.

      Mit Annahme der in diesem Vertrag festgehaltenen Bedingungen erklärt und bestätigt der Kunde, dass er nicht als „Verbraucher“ handelt.

    6. Bezüglich der Erbringung von Regulierten Dienstleistungen, insbesondere der Zahlungsdienstleistungen, handelt PNL Fintech als Zahlungsdienstleister (betaaldienstagent) für FINOM PAYMENTS. Zudem kann PNL Fintech auch eigene Dienstleistungen für den Kunden erbringen, was die Nutzung der Finom-Plattform und nicht regulierte Dienstleistungen einschließt. Die Erbringung dieser Dienstleistungen ergibt sich aus einer gesonderten Rechtsbeziehung zwischen PNL Fintech und dem Kunden, für die die Geschäftsbedingungen von PNL Fintech gelten. In dieser gesonderten Rechtsbeziehung ist FINOM PAYMENTS keine Vertragspartei.
    7. Die Erbringung von E-Geld-Dienstleistungen besteht in der Ausgabe von E-Geld durch FINOM PAYMENTS gegen Zahlung einer Treuhandwährung durch den Kunden, der anschließenden Verwendung, Verteilung und/oder Rücknahme von E-Geld sowie der Bereitstellung und Führung eines E-Geld-Kontos, auf dem E-Geld durch den Kunden verwahrt und verwaltet werden kann.
    8. Zur Erbringung von Zahlungsdienstleistungen und/oder zur Ermöglichung und Unterstützung der Erbringung von E-Geld-Dienstleistungen kann FINOM PAYMENTS im Rahmen dieses Vertrages einen oder mehrere der nachfolgenden Dienste gemäß PSD2 und Anhang I zu PSD2 bereitstellen:

      • Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge;
      • Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge;
      • Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Kunden oder einem anderen Zahlungsdienstleister:

        1. Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften;
        2. Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments;
        3. Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen;
      • Ausgabe von Zahlungsinstrumenten und/oder Annahme und Abrechnung von Zahlungsvorgängen;
      • Zahlungsauslösedienste;
      • Kontoinformationsdienste.
    9. Zur Unterstützung von E-Geld-Dienstleistungen und Zahlungsdienstleistungen kann FINOM PAYMENTS überdies Währungsumtauschdienste bereitstellen, über die E-Geld von einer unterstützten Währung in eine andere gewechselt werden kann (Währungsumtausch).

      Dem Kunden obliegt es, alle ihn betreffenden Informationen, wie z.B. Geschäftsnummer, Adressen, Kontaktdaten, Geschäftsführer und gesetzliche Vertreter, auf dem neuesten Stand zu halten und FINOM PAYMENTS vorausschauend über etwaige Änderungen in Kenntnis zu setzen, indem er die entsprechenden Informationen und Änderungen im Dashboard oder über andere von FINOM PAYMENTS bezeichnete Kommunikationsmittel bereitstellt.

  4. FINOM-GESCHÄFTSKONTO

    1. Mit der Annahme des Kunden in Übereinstimmung mit Artikel 2 durch FINOM PAYMENTS kommt eine Geschäftsbeziehung zwischen FINOM PAYMENTS und dem Kunden zustande und weist FINOM PAYMENTS dem Kunden ein Finom-Geschäftskonto zu. Das Finom-Geschäftskonto kann aus mehreren E-Geld-Konten und Zahlungskonten bestehen, die bei FINOM PAYMENTS auf den Namen des Kunden geführt werden:

      • E-Geld-Konto: ein privates Konto des Kunden, das auf die Nutzung von E-Geld-Dienstleistungen beschränkt ist. Das E-Geld-Konto kann für Erwerb, Empfang, Hinterlegung, Verwaltung, Überweisung und Rücktausch von E-Geld genutzt werden. Das E-Geld-Konto ist nicht als Einlagenkonto anzusehen und fällt daher nicht unter das niederländische Einlagensicherungssystem.
      • Zahlungskonto: ein Konto, das auf die Nutzung von Zahlungsdienstleistungen in Verbindung mit Zahlungsvorgängen von und zu Zahlungskonten Dritter (d.h. Personen, die kein Finom-Geschäftskonto haben) oder auf Zahlungsdienstleistungen in Verbindung mit den von FINOM PAYMENTS bereitgestellten E-Geld-Dienstleistungen beschränkt ist.
    2. Das E-Geld-Konto und das hiermit verknüpfte Zahlungskonto, sofern eines eröffnet wurde, bilden gemeinsam eine Brieftasche (Wallet).
    3. Die kombinierten Salden der Wallets bilden den Saldo des Finom-Geschäftskontos des Kunden.
    4. FINOM PAYMENTS kann nach eigenem Ermessen und ohne die Entscheidung gegenüber dem Kunden begründen zu müssen, jeden Antrag auf Eröffnung eines E-Geld-Kontos und/oder eines Zahlungskontos ablehnen. Diese Entscheidung kann in keinem Fall Schadenersatzansprüche des Kunden nach sich ziehen.
    5. Mit der Annahme dieser Bedingungen erklärt sich der Kunde damit einverstanden und bestätigt, die E-Geld-Konten als Hauptkonten bei FINOM PAYMENTS zu führen. Ferner erklärt er sich damit einverstanden und bestätigt, die Zahlungskonten sowohl für Zahlungsvorgänge von und zu Dritten als auch für Vorgänge, die mit der Ausgabe oder dem Rücktausch von E-Geld verbunden sind, zu verwenden.
    6. Vor dem Hintergrund der Nutzung des E-Geld-Kontos als Hauptkonto bei FINOM PAYMENTS erklärt sich der Kunde damit einverstanden, etwaige Guthaben auf seinem Zahlungskonto auf sein E-Geld-Konto zu übertragen (oder übertragen zu lassen), sofern FINOM PAYMENTS E-Geld in Höhe des Betrages ausgibt, der von dem Zahlungskonto des Kunden auf das E-Geld-Konto des Kunden übertragen wurde.
    7. Da das Guthaben auf dem Zahlungskonto auf das E-Geld-Konto übertragen wird, ist der Saldo des Zahlungskontos im Grunde genommen gleich Null („0“). Infolgedessen muss das Guthaben auf dem Zahlungskonto bei Bedarf aufgestockt werden, um über einen Zahlungsvorgang eine Überweisung von dem Zahlungskonto auslösen zu können. Daher ist der Kunde damit einverstanden und bestätigt, dass das Guthaben auf dem E-Geld-Konto dazu verwendet werden kann, das Guthaben des Zahlungskontos durch den Rücktausch von E-Geld auf dem E-Geld-Konto auf den Betrag aufzustocken, der für die Ausführung einer oder mehrerer spezifischer Zahlungsvorgänge auf dem Zahlungskonto erforderlich ist.
    8. Der Kunde kann über die Finom-Plattform mehrere Wallets in verschiedenen von FINOM PAYMENTS unterstützten Währungen einrichten. FINOM PAYMENTS kann Währungsumtauschdienste zwischen den Wallets innerhalb des Finom-Geschäftskontos des Kunden bereitstellen und für diese Dienste ein Entgelt verlangen.
  5. E-GELD-DIENSTLEISTUNGEN

    1. Der Kunde ist verpflichtet, das E-Geld-Konto in Übereinstimmung mit den in diesem Vertrag festgehaltenen Bedingungen zu nutzen. Der Kunde hat alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit aller personenbezogenen Sicherheitsdaten in Bezug auf das E-Geld-Konto zu gewährleisten.
    2. Das E-Geld-Konto wird in erster Linie in Euro (EUR) geführt, kann jedoch auch elektronisches Geld in anderen Währungen bereithalten. Um diese Funktionalität zu ermöglichen, kann FINOM PAYMENTS Rechtsbeziehungen zu einem oder mehreren Dienstleistern eingehen, die eine Währungsumrechnung ermöglichen. Das auf einem E-Geld-Konto geführte E-Geld wird nicht verzinst.
    3. Der Kunde kann sein E-Geld-Konto aufladen (i) durch Geldtransfer von seinem verknüpften Zahlungskonto und/oder (ii) durch Lastschrift- oder Kreditkartentransaktionen.
    4. FINOM PAYMENTS bestätigt, dass E-Geld ausgegeben wird, sobald der Betrag von dem Zahlungskonto auf das E-Geld-Konto des Kunden übertragen wurde.
    5. Der Kunde kann vermittels nachfolgender Optionen über sein E-Geld-Guthaben verfügen (d.h. dieses ausgeben):

      1. durch Zahlung an einen anderen Kunden von FINOM PAYMENTS, der ebenfalls Inhaber eines E-Geld-Kontos ist,
      2. über die Finom Debitkarte, die gegebenenfalls mit dem E-Geld-Konto verknüpft ist, und
      3. durch Transfer auf das mit dem E-Geld-Konto verknüpfte Zahlungskonto des Kunden (effektiv ein Rücktausch von E-Geld), um Zahlungsvorgänge von dem Zahlungskonto an Dritte (SEPA oder andere) zu ermöglichen.
    6. Eine Zahlung auf der Basis von E-Geld im Sinne von Artikel 5 Abs. 5 lit. (i) und (ii) dieses Vertrages gilt als Zahlungsvorgang, der auf der Grundlage eines Zahlungsauftrags des Kunden oder seines bevollmächtigten Vertreters ausgeführt wird. Bezüglich solcher Zahlungen ist Artikel 7 dieses Vertrages entsprechend anzuwenden.
    7. Im Fall des Rücktauschs von E-Geld werden die mit dem Rücktausch verbundenen Geldbeträge auf das Zahlungskonto des Kunden übertragen, das mit dem E-Geld-Konto verknüpft ist.
    8. Im Fall eines Währungsumtauschs von E-Geld zwischen den Wallets des Geschäftskontos des Kunden und zur Abwicklung von Zahlungsvorgängen in Fremdwährungen wird FINOM PAYMENTS einen Wechselkurs zugrunde legen, der auf dem Wechselkurs der Bankpartner beruht und gegebenenfalls einen von ihr oder ihrem bevollmächtigten Vertreter berechneten Entgeltzuschlag (Wechselkurs) einschließt, der nach Artikel 14 Abs. 1 dieses Vertrages an den Kunden weitergegeben wird.
  6. ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN

    1. Der Kunde ist verpflichtet, das Zahlungskonto in Übereinstimmung mit den in diesem Vertrag festgehaltenen Bedingungen zu nutzen und alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit aller personenbezogenen Sicherheitsdaten in Bezug auf das E-Geld-Konto zu gewährleisten.
    2. FINOM PAYMENTS obliegt die Führung des Zahlungskontos und die Ausführung der hiermit verbundenen Zahlungsvorgänge. Das Zahlungskonto wird in Euro (EUR) geführt, kann aber auch in anderen Währungen geführt werden. Um diese Funktionalität zu ermöglichen, kann FINOM PAYMENTS Rechtsbeziehungen zu einem oder mehreren Dienstleistern eingehen, die eine Währungsumrechnung ermöglichen.
    3. Die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen erstreckt sich auf Zahlungsvorgänge zum und vom Zahlungskonto sowie auf Zahlungsvorgänge zum und vom E-Geld-Konto. Das Zahlungskonto kann vom Kunden ausschließlich für sein Geschäft und für geschäftsbezogene Zwecke genutzt werden. Folglich kann der Kunde sein Zahlungskonto nicht in seiner Eigenschaft als Verbraucher nutzen.
    4. Der Kunde kann das Zahlungskonto nur für Zahlungsvorgänge nutzen. In diesem Zusammenhang nimmt FINOM PAYMENTS auf Basis des Zahlungsvorgangs eine Gutschrift oder Belastung des Zahlungskontos vor.
    5. Der Zahlungsvorgang wird durch FINOM PAYMENTS ausschließlich (i) auf Basis eines Zahlungsauftrags und (ii) mit Einverständnis des Kunden ausgeführt.
    6. Der Kunde hat darauf zu achten, dass sein Zahlungskonto keinen Sollsaldo aufweist, soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung zwischen FINOM PAYMENTS und dem Kunden getroffen wurde. FINOM PAYMENTS ist berechtigt, Zahlungsanweisungen abzulehnen oder zu stornieren, die zur Folge haben, dass ein unzulässiger Sollsaldo entsteht oder entstanden ist.
    7. Entsteht ein Sollsaldo auf dem Zahlungskonto des Kunden, kann FINOM PAYMENTS nach eigenem Ermessen und ohne seine Entscheidung gegenüber dem Kunden begründen zu müssen, ein Inkassoverfahren gegen den Kunden einleiten, um den Sollsaldo auf dem Zahlungskonto auszugleichen.
    8. Bei vorübergehender Speicherung und Bearbeitung der Geldguthaben auf dem Zahlungskonto können Bearbeitungsgebühren, Entgelte oder Zinsen anfallen. FINOM PAYMENTS kann die Gebühren und Zinsen nach eigenem Ermessen festlegen und diese dem Kunden mitteilen und in Rechnung stellen.
  7. ZAHLUNGSAUFTRÄGE UND ZAHLUNGSVORGÄNGE

    1. Ein Zahlungsvorgang kann nicht ohne Zahlungsauftrag und Einverständnis des Kunden ausgeführt werden.
    2. Der Kunde kann FINOM PAYMENTS eine Zahlungsanweisung (den Zahlungsauftrag) erteilen, um Geldbeträge von seinem Zahlungskonto auf das Bankkonto eines von ihm benannten Begünstigten zu überweisen in der Absicht, einen Zahlungsvorgang auszuführen. Ein Zahlungsauftrag kann über die Finom-Plattform durch den Kunden oder seinen bevollmächtigten Vertreter oder über ein Zahlungsinstrument erteilt werden.
    3. Der Kunde stellt sicher, dass die (von ihm oder seinem bevollmächtigten Vertreter erteilten) Zahlungsaufträge eindeutig sind und korrekte Angaben enthalten, die in jedem Fall die Kontonummer des Zahlungskontos des Kunden und die Bankkontonummer des Begünstigten (im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) auch als internationale Bankkontonummer (IBAN) bezeichnet) einschließen. FINOM PAYMENTS führt Zahlungsaufträge auf Basis der vom Kunden angegebenen Bankkontonummer des Begünstigten aus. Bei Zahlungsvorgängen außerhalb des SEPA hat der Kunde im Zahlungsauftrag zudem den Namen, die Anschrift und den Wohnsitz des Begünstigten sowie die BIC der Bank des Begünstigten anzugeben.
    4. FINOM PAYMENTS ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Bankkontonummer des Begünstigten oder anderer vom Kunden bezüglich des Zahlungsauftrags zur Verfügung gestellter Angaben zu prüfen.
    5. Der Kunde ist berechtigt, für Zahlungsaufträge die Leistungen eines Zahlungsauslösedienstes (betaalinitiatiedienstverlener) in Anspruch zu nehmen. FINOM PAYMENTS übernimmt keine Verantwortung für die Verarbeitung der Daten durch den Zahlungsauslösedienst.
    6. FINOM PAYMENTS ist jederzeit berechtigt, die Ausführung eines Zahlungsvorgangs abzulehnen, zurückzustellen oder einzuschränken, wenn nach Ansicht von FINOM PAYMENTS ein berechtigter Grund dafür vorliegt. Sollte FINOM PAYMENTS einen Zahlungsvorgang nicht ausführen, wird der Kunde schriftlich hiervon unterrichtet. FINOM PAYMENTS ist beispielsweise berechtigt, in den nachfolgenden Fällen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) die Ausführung eines Zahlungsvorgangs abzulehnen:

      1. der Zahlungsauftrag wird nicht nach den geltenden Regeln des Electronic Banking oder einer anderen mit FINOM PAYMENTS vereinbarten Methode der Auftragsausführung erteilt;
      2. zum Zeitpunkt der Ausführung des Zahlungsvorgangs besteht keine ausreichende Deckung auf dem Zahlungskonto (und dem damit verknüpften E-Geld-Konto), wodurch die Ausführung des Zahlungsvorgangs nach sich ziehen würde, dass ein Sollsaldo auf dem Zahlungskonto entsteht;
      3. der Zahlungsauftrag enthält falsche, unvollständige oder missverständliche Angaben;
      4. die Ausführung des Zahlungsvorgangs wird wegen Pfändung (beslaglegging) des Zahlungskontos des Kunden verweigert;
      5. die Ausführung des Zahlungsvorgangs ist nach Geltendem Recht nicht gestattet;
      6. das Zahlungskonto wird durch FINOM PAYMENTS gesperrt;
      7. auf Verlangen der nationalen Aufsichtsbehörde oder anderer bevollmächtigter Dritter;
      8. im Fall einer Verbotenen Aktivität (gemäß Anhang II) oder wenn FINOM PAYMENTS Grund zu der Annahme hat, dass eine tatsächliche oder mögliche Beteiligung an einer Verbotenen Aktivität vorliegt.

      In allen anderen Fällen wird FINOM PAYMENTS, sofern der Kunde alle einschlägigen Voraussetzungen erfüllt hat, den Zahlungsvorgang ausführen, es sei denn, dies ist nach Geltendem Recht nicht gestattet.

    7. Bei Zahlungsvorgängen in Euro (EUR), die innerhalb des SEPA-Raums ausgeführt werden, empfängt die Bank des Begünstigten die Zahlung vom Zahlungskonto des Kunden innerhalb eines (1) Bankarbeitstages nach Eingang des Zahlungsauftrags, es sei denn, Geltendes Recht, anwendbare Rechtsvorschriften oder Compliance-Gründe erfordern und gewähren eine längere Frist. Bei Zahlungsvorgängen in unterschiedlichen Währungen innerhalb des SEPA-Raums beträgt die Ausführungsfrist maximal vier (4) Bankarbeitstage. Bietet FINOM PAYMENTS dem Kunden die Möglichkeit, Zahlungsvorgänge in Drittländer außerhalb des SEPA-Raums, z.B. in die USA, zu tätigen, werden diese Vorgänge von FINOM PAYMENTS binnen angemessener Frist nach Erteilung des Zahlungsauftrags ausgeführt.
    8. Das Eingangsdatum des Zahlungsauftrags ist der Tag, an dem der Zahlungsauftrag bei FINOM PAYMENTS eingeht, oder, falls dieser Tag kein Bankarbeitstag ist, der nächstfolgende Bankarbeitstag. In Bezug auf das Datum des Zahlungsauftrags sind folgende Regeln zu beachten:

      • FINOM PAYMENTS kann Fristen festlegen, wonach eine taggleiche Bearbeitung des Zahlungsauftrags nicht mehr möglich ist, wobei diese Fristen je nach Art des Zahlungsvorgangs oder anderen Faktoren variieren können. Die von FINOM PAYMENTS festgelegten Fristen werden auf der Finom-Plattform abgebildet. Erhält FINOM PAYMENTS einen Zahlungsauftrag des Kunden nach Ablauf dieser Frist, gilt der darauffolgende Bankarbeitstag als Datum des Zahlungsauftrags.
      • Im Fall eines Zahlungsauftrags über einen Zahlungsauslösedienst gilt als das Eingangsdatum derjenige Tag, an dem der Zahlungsauftrag des Zahlungsauslösedienstes bei FINOM PAYMENTS eingegangen ist.
      • Erhält FINOM PAYMENTS von dem Kunden den Auftrag, einen Zahlungsvorgang zu einem späteren Zeitpunkt auszuführen, z.B. bei regelmäßigen Überweisungen, gilt dieser spätere Tag als Datum des Zahlungsauftrags. Fällt dieser Tag nicht auf einen Bankarbeitstag, gilt als Datum des Zahlungsauftrags der nächstfolgende Bankarbeitstag.
      • Verfügt der Kunde nicht über ein ausreichendes Guthaben auf seinem Zahlungskonto, um den Zahlungsauftrag auszuführen, kann FINOM PAYMENTS den Zahlungsvorgang nicht ausführen. Ohne hierzu verpflichtet zu sein, kann FINOM PAYMENTS die Angelegenheit zu einem späteren Zeitpunkt prüfen, um festzustellen, ob eine Ausführung möglich ist. In diesem Fall gilt als Datum des Zahlungsauftrags derjenige Tag, an dem eine Ausführung möglich ist.
    9. Ein Zahlungsauftrag ist ab dem Zeitpunkt unwiderrufbar, an dem er bei FINOM PAYMENTS eingegangen ist. Falls vereinbart wurde, dass ein Zahlungsauftrag zu einem bestimmten Datum oder um ein bestimmtes Datum herum ausgeführt werden soll, kann der Kunde den Zahlungsauftrag (z.B. im Voraus auf einen bestimmten Tag festgelegt) spätestens 24 Stunden an dem dem vereinbarten Datum vorausgehenden Bankarbeitstag widerrufen. FINOM PAYMENTS kann für den Widerruf des Zahlungsauftrags ein Entgelt in Rechnung stellen.
    10. Im Fall eines eingehenden Zahlungsvorgangs (d.h. einer Gutschrift) empfängt FINOM PAYMENTS als Zahlungsempfänger den Geldbetrag für den Kunden und schreibt diesen dem Zahlungskonto gut. FINOM PAYMENTS ist berechtigt, von dem Zahler in Auftrag gegebene eingehende Zahlungsvorgänge abzulehnen oder die beim Zahler eingegangenen Geldbeträge zurückzubuchen, wenn dies nach Ansicht von FINOM PAYMENTS notwendig oder gesetzlich erforderlich sein sollte.
    11. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, etwaige Guthaben auf seinem Zahlungskonto auf sein E-Geld-Konto zu übertragen (oder übertragen zu lassen), um das E-Geld-Konto als Hauptkonto bei FINOM PAYMENTS zu nutzen. Um dies zu ermöglichen, ermächtigt der Kunde FINOM PAYMENTS mittels Vollmacht, Zahlungsaufträge im Namen des Kunden zu erteilen, vorausgesetzt, die Vollmacht ist auf Zahlungsaufträge zur Übertragung von Geldbeträgen vom Zahlungskonto auf das E-Geld-Konto des Kunden beschränkt und FINOM PAYMENTS stellt E-Geld in einer Höhe aus, die dem vom Zahlungskonto des Kunden auf das E-Geld-Konto des Kunden übertragenen Geldbetrag entspricht. Eine solche Übertragung von Geldbeträgen hat zur Folge, dass sich auf dem Saldo des E-Geld-Kontos des Kunden eine Gutschrift ergibt. Der Kunde ermächtigt FINOM PAYMENTS überdies mittels Vollmacht, die Zustimmung zu Zahlungsaufträgen zu erteilen, die mit der Übertragung von Geldbeträgen von seinem Zahlungskonto auf das E-Geld-Konto in einem Zusammenhang stehen.
    12. FINOM PAYMENTS kann nach eigenem Ermessen Beschränkungen für Zahlungsvorgänge festlegen, z.B. im Hinblick auf die dem Kunden zur Verfügung stehenden Dienste, die Anzahl der Zahlungsvorgänge, die Länder, in denen Zahlungsvorgänge ausgeführt werden können, die Banken oder Zahlungsinstitute, von oder zu denen Zahlungsvorgänge gesendet oder empfangen werden können, oder den Höchstbetrag des Zahlungsvorgangs. Sollte FINOM PAYMENTS solche Beschränkungen vorsehen oder verändern, ist der Kunde vorab über die entsprechenden Kommunikationsmittel hiervon zu unterrichten.
    13. Zur Ausführung von Zahlungsvorgängen inner- und außerhalb des SEPA und von Zahlungsvorgängen in Fremdwährung kann dem Kunden eine Kontokennung (IBAN, virtuelle IBAN oder „VIBAN“, die von FINOM PAYMENTS oder einem externen Partner bereitgestellt werden) zugewiesen werden, die zum Senden, Empfangen und Zurückhalten von Überweisungen vom/zum Finom-Geschäftskonto verwendet wird, das im Auftrag des Kunden von FINOM PAYMENTS eröffnet wurde.
    14. Zur Ausführung von Zahlungsvorgängen in Fremdwährung kann der Kunde die Währung auf seinem Geschäftskonto umrechnen, hinterlegen und für Zahlungsvorgänge in der betreffenden Währung verwenden. Außerdem kann der Kunde einen Zahlungsauftrag in einer Währung erteilen, die sich von der Kontowährung des Zahlungsempfängers unterscheidet; in diesem Fall wird die Währung automatisch umgerechnet.
    15. Bei der Erteilung eines Auftrags zum Währungsumtausch zwischen den Wallets oder bei der Ausführung eines auf Fremdwährung lautenden Zahlungsvorgangs zeigt FINOM PAYMENTS auf seiner Plattform einen indikativen Wechselkurs an, der lediglich als Orientierungspunkt dient. Der zum Zeitpunkt der Ausführung der Umrechnung gültige Wechselkurs kann vom indikativen Kurs abweichen und richtet sich nach den Dienstleistern, die die Währungsumrechnung ermöglichen. Der Betrag, der von dem Geschäftskonto oder einer Wallet des Kunden abgebucht wird, wird auf Grundlage des zum Zeitpunkt der Ausführung des Zahlungsvorgangs geltenden Wechselkurses ermittelt. Artikel 7 gilt nicht für Fremdwährungstransaktionen vermittels einer Debitkarte, auf die Anhang III Ziffer 9 anzuwenden ist.
  8. BARABHEBUNGEN

    1. Eine Bargeldabhebung ist ein Zahlungsvorgang, bei dem FINOM PAYMENTS eine Barzahlung in Banknoten an den Kunden vornimmt und das Zahlungskonto des Kunden belastet.
    2. Der Kunde kann Bargeld an Geldautomaten (ATMs) abheben. Um in den Niederlanden oder im Ausland Geld abzuheben, muss der Kunde seine Finom Debitkarte und seine PIN (oder andere gültige und vorgeschriebene Kundenkennungen) verwenden. Bargeldabhebungen an Geldautomaten sind auf einen bestimmten Betrag pro Monat und Zahlungskonto beschränkt, der entsprechend den von FINOM PAYMENTS festgelegten Obergrenzen variieren kann.
  9. FINOM DEBITKARTE

    1. Auf Antrag des Kunden kann FINOM PAYMENTS ein Zahlungsinstrument in Form der Finom Debitkarte ausgeben.
    2. Der Kunde sollte FINOM PAYMENTS unverzüglich über jeden (möglichen) Missbrauch der Finom Debitkarte in Kenntnis setzen sowie für den Fall, dass die Finom Debitkarte entwendet oder beschädigt wird, verloren geht oder die Nutzung durch den Kunden in anderer Weise unzumutbar beeinträchtigt wird. Personenbezogene Daten, die der Nutzung der Finom Debitkarte zuzuordnen sind (wie z.B. die PIN), sollten streng vertraulich aufbewahrt werden, um einen möglichen Missbrauch weitestgehend zu beschränken. Der Kunde ist sich darüber im Klaren, dass die unsachgemäße Nutzung der Finom Debitkarte oder die Offenlegung der personenbezogenen Daten zur Finom Debitkarte einen (finanziellen) Schaden verursachen können, der in seiner Verantwortung liegt und für den FINOM PAYMENTS weder haftet noch haftbar gemacht werden kann.
    3. Detaillierte Bedingungen für die Ausstellung und Verwendung der Finom Debitkarte sowie besondere Sicherheits- und Authentifizierungsbestimmungen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Finom Debitkarte enthalten, die diesem Vertrag als Anhang III beigefügt sind.
  10. LASTSCHRIFTEN

    1. Je nach technischer Verfügbarkeit und wirtschaftlicher Machbarkeit in den Ländern, in denen FINOM PAYMENTS ein operatives Geschäft betreibt, können Lastschriften angeboten werden. Die folgenden Lastschriftverfahren können angeboten werden, sind jedoch nicht garantiert unabhängig davon, ob dem Kunden uneingeschränkter Zugang zum Finom-Geschäftskonto gewährt wurde oder nicht:

      • Eine Lastschrift ist eine einmalige oder regelmäßige Überweisung von Geldbeträgen vom Zahlungskonto des Kunden, die durch den Zahlungsempfänger (den Begünstigten oder einen Dritten, der die Zahlung für den Begünstigten einzieht) veranlasst wird. Für Lastschriften benötigt der Zahlungsempfänger zunächst eine gültige Einzugsermächtigung des Kunden, die für die betreffende Art der Lastschrift geeignet ist. Der Kunde kann das Mandat durch entsprechende Mitteilung an den Zahlungsempfänger widerrufen. Das Lastschriftverfahren gilt nur für in Euro lautende Zahlungen zwischen Konten bei mitwirkenden Zahlungsdienstleistern oder Banken innerhalb des SEPA-Raums.
      • Es wird das SEPA-Firmenlastschriftverfahren verwendet, eine besondere Form des unmittelbaren Lastschrifteinzugs, die ausschließlich für Firmenkunden bestimmt ist. Der Kunde hat die Daten seines Mandats, das er dem Zahlungsempfänger erteilt hat, bei FINOM PAYMENTS zu hinterlegen. FINOM PAYMENTS führt eine SEPA-Firmenlastschrift nur dann aus, wenn das entsprechende Mandat hierzu vorliegt und die Lastschrift die einschlägigen Anforderungen erfüllt. Nach Hinterlegung des Mandats kann FINOM PAYMENTS berechtigterweise davon ausgehen, dass das Mandat besteht. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen des Mandats so schnell wie möglich und unverzüglich bei FINOM PAYMENTS zu hinterlegen. Außerdem ist der Kunde verpflichtet, das bei FINOM PAYMENTS hinterlegte Mandat zu widerrufen, falls das Mandat erloschen ist oder der Kunde die SEPA-Firmenlastschrift sperren oder kündigen möchte.
      • Der Kunde kann die SEPA-Firmenlastschrift bis einschließlich zum Datum der Abbuchung widerrufen, indem er FINOM PAYMENTS - auch über die Finom-Plattform - auffordert, den Lastschrifteinzug nicht auszuführen (bzw. im Fall eines bereits erfolgten Lastschrifteinzugs diesen rückgängig zu machen). Nach Ausführung der SEPA-Firmenlastschrift ist der Kunde nicht mehr berechtigt, eine SEPA-Firmenlastschrift rückgängig zu machen.
      • Der Kunde kann auch die SEPA-Basislastschrift nutzen, bei der es sich um ein pullbasiertes Lastschriftverfahren handelt, bei dem der Begünstigte das Konto des Kunden bei FINOM PAYMENTS monatlich belastet. Bei einer SEPA-Basislastschrift kann der Kunde bis zu acht (8) Wochen nach Einzug der Lastschrift ohne Angabe von Gründen eine Erstattung der Lastschrift verlangen. Im Fall einer nicht autorisierten SEPA-Basislastschrift kann der Kunde bis zu 13 Monate nach Einzug der Lastschrift die Erstattung der Lastschrift verlangen, wobei der Kunde einen Grund für sein Erstattungsverlangen angeben muss. FINOM PAYMENTS ist nicht verpflichtet, Erstattungsverlangen für SEPA-Basislastschriften anzunehmen oder nachzukommen, die mehr als 8 Wochen nach dem Abbuchungsdatum eingereicht werden, kann sich jedoch dazu entschließen, dies dennoch zu tun.
  11. KONTOINFORMATIONSDIENSTE

    1. Je nach technischer Verfügbarkeit und wirtschaftlicher Machbarkeit in den Ländern, in denen FINOM PAYMENTS ein operatives Geschäft betreibt, kann FINOM PAYMENTS Kontoinformationsdienste bereitstellen. Durch die Kontoinformationsdienste von FINOM PAYMENTS wird es dem Kunden ermöglicht, über das auf der Finom-Plattform zugängliche Dashboard Informationen zu den ausgewählten Zahlungskonten des Kunden bei einem Zahlungskontoanbieter (d.h. einer Bank oder einem Zahlungsdienstleister) abzurufen und einzusehen.
    2. Mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden für jedes seiner Zahlungskonten bei einem Zahlungskontoanbieter, die von FINOM PAYMENTS für jedes Zahlungskonto alle neunzig (90) Tage eingeholt wird, sowie nach Überprüfung der Identität des Kunden erhält FINOM PAYMENTS Zugang zu den Kontoinformationen, die anschließend im Dashboard angezeigt werden. Die Kontoinformationen können Folgendes einschließen:

      1. Historie der Finanztransaktionen, z.B. Transaktionsbetrag, Daten, Beschreibung und Währung,
      2. Finanzkontodaten, z.B. Kontonummer, Kontotyp, Währung und Saldo sowie
      3. Angaben zum Inhaber des Finanzkontos, z.B. Name, Anschrift, Rufnummer und E-Mail-Adresse.
    3. Bezüglich der Nutzung der Kontoinformationsdienste wird FINOM PAYMENTS den Kunden auffordern, den Zahlungskontoanbieter auszuwählen, über den FINOM PAYMENTS Zugriff auf die Kontoinformationen erhalten soll. Der Kunde hat FINOM PAYMENTS seine ausdrückliche Zustimmung zum Zugriff auf die Kontoinformationen bei dem vom Kunden ausgewählten Zahlungskontoanbieter zu erteilen. FINOM PAYMENTS wird die Kontoinformationen des Kunden in regelmäßigen Abständen beim betreffenden Zahlungskontoanbieter abfragen, bis die Zustimmung des Kunden erlischt, was nach Ablauf von neunzig (90) Tagen der Fall ist, oder vom Kunden widerrufen wird.
    4. Der Kunde kann auf die Website (oder mobile Anwendung) seines Zahlungskontoanbieters umgeleitet werden, um sich zu authentifizieren, damit der Zahlungskontoanbieter weiß, dass der Kunde damit einverstanden ist, dass FINOM PAYMENTS Zugriff auf die Kontoinformationen erhält.
    5. Nachdem der Zahlungskontoanbieter des Kunden die erforderliche Authentifizierung durchgeführt hat, erhält FINOM PAYMENTS Zugang zu den Kontodaten, ruft die Kontoinformationen ab und teilt diese (in zusammengefasster Form) durch Anzeige auf dem Dashboard mit dem Kunden.
    6. FINOM PAYMENTS prüft nicht die Richtigkeit der vom Zahlungskontoanbieter des Kunden abgerufenen Kontoinformationen, sondern beruft sich auf den Zahlungskontoanbieter des Kunden, um sicherzustellen, dass die Kontoinformationen aktuell und zutreffend sind.
    7. FINOM PAYMENTS kann die Kontoinformationen des Kunden standardisieren, kategorisieren, zusammenführen, aggregieren und anderweitig verarbeiten, bevor sie auf dem Dashboard angezeigt werden, oder sie mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden an Dritte weitergeben.
    8. Der Kunde kann seine Zustimmung zur Bereitstellung von Kontoinformationsdiensten durch FINOM PAYMENTS jederzeit widerrufen oder ändern. In diesem Fall ist es FINOM PAYMENTS ab diesem Zeitpunkt nicht länger gestattet, Kontoinformationsdienste für den Kunden bereitzustellen, es sei denn, der Kunde hat seine ausdrückliche Zustimmung hierzu erteilt.
  12. ZAHLUNGSAUSLÖSEDIENSTE

    1. Je nach technischer Verfügbarkeit und wirtschaftlicher Machbarkeit in den Ländern, in denen FINOM PAYMENTS ein operatives Geschäft betreibt, kann FINOM PAYMENTS Zahlungsauslösedienste anbieten, die es dem Kunden ermöglichen, einen Zahlungsauftrag online auszulösen, ohne auf sein Zahlungskonto zugreifen zu müssen.
    2. Wenn der Kunde eine Online-Zahlung vornehmen möchte, z.B. für den Kauf von Waren oder Dienstleistungen, kann er sich entscheiden, die Zahlungsauslösedienste von FINOM PAYMENTS zu nutzen. Entscheidet sich der Kunde für die Auslösung einer Zahlung, erhält FINOM PAYMENTS in seiner Eigenschaft als Zahlungsauslösedienst Zugang zum Zahlungskonto des Kunden bei einem vom Kunden ausgewählten Zahlungskontoanbieter (d.h. einer Bank oder einem Zahlungsdienstleister) zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags an einen Begünstigten und löst den Zahlungsauftrag im Auftrag des Kunden aus.
    3. Bei der Auslösung des Zahlungsauftrags hat der Kunde entweder die entsprechenden Bankdaten und Empfängerangaben einzugeben, oder er wird aufgefordert, die Auftragsdaten zu prüfen und zu bestätigen, darunter den Zahlungsbetrag, die Empfängerangaben und den Verwendungszweck.
    4. Es obliegt dem Kunden, sich zu vergewissern, dass alle Angaben zum Zahlungsauftrag korrekt sind, bevor er den Zahlungsauftrag bestätigt. Der Kunde ist gegebenenfalls nicht berechtigt, Zahlungen an ein falsches Konto oder einen falschen Empfänger zurück zu verlangen. FINOM PAYMENTS wird, soweit zutreffend, die Empfängerangaben vorausfüllen, damit der Kunde diese prüfen und bestätigen kann. Nutzt der Kunde beispielsweise die Zahlungsauslösedienste von FINOM PAYMENTS für den Online-Kauf von Waren oder Dienstleistungen, hat er sicherzustellen, dass die Empfängerdaten des Händlers korrekt sind.
    5. Der Kunde hat den Zahlungsauftrag zu bestätigen und seine ausdrückliche Zustimmung zu erteilen, dass FINOM PAYMENTS den Zahlungsauftrag zur Ausführung an den Zahlungskontoanbieter des Kunden übermittelt, von dem Zahlungskontoanbieter Informationen über die Auslösung und Ausführung des Zahlungsauftrags erhält und, soweit zutreffend, diese Informationen an die Anwendung weiterleitet, über die der Kunde Zugang zu den Zahlungsauslösediensten erhalten hat.
    6. Bei der Nutzung der Zahlungsauslösedienste wird der Kunde aufgefordert, sein Zahlungskonto bei dem Zahlungskontoanbieter auszuwählen, über das er die Zahlung vornehmen möchte, wobei er gegebenenfalls auf die Website oder die mobile Anwendung des Zahlungskontoanbieters weitergeleitet wird, um sich zu authentifizieren, damit der Zahlungskontoanbieter des Kunden erkennt, dass der Kunde dem Zahlungsvorgang zustimmt.
    7. Ist der Zahlungsauftrag einem Zahlungsvorgang zuzuordnen, der von dem Zahlungskontoanbieter des Kunden sofort auszuführen ist, kann der Kunde den Zahlungsauftrag nicht mehr stornieren, nachdem er seine Bestätigung und ausdrückliche Zustimmung hierzu erteilt hat.
    8. Nach Auslösung des Zahlungsauftrags übermittelt FINOM PAYMENTS dem Kunden unverzüglich die folgenden Informationen:

      1. eine Bestätigung über die erfolgreiche Auslösung des Zahlungsauftrags beim Zahlungskontoanbieter des Kunden,
      2. eine Referenz, die es dem Kunden ermöglicht, den zugrunde liegenden Zahlungsvorgang, die Empfängerangaben und alle mit dem Zahlungsvorgang übertragenen Informationen zu identifizieren, und
      3. den Zahlungsbetrag des Zahlungsvorgangs.
  13. ZUGANG FÜR DRITTE

    1. Der Kunde kann einem Drittanbieter Weisung erteilen, auf Informationen über sein bei FINOM PAYMENTS geführtes Zahlungskonto zuzugreifen oder bestimmte Zahlungsaufträge und folglich Zahlungsvorgänge von diesen Konten auszulösen, vorausgesetzt, der Drittanbieter hat sich gegenüber FINOM PAYMENTS zu erkennen gegeben und handelt in Übereinstimmung mit den einschlägigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen gemäß Geltendem Recht. FINOM PAYMENTS wird Weisungen eines Drittanbieters so behandeln, als kämen sie direkt von dem Kunden (oder einer Person, die berechtigt ist, im Auftrag des Kunden zu handeln). Der Drittanbieter hat keinen Zugang zu dem E-Geld-Konto des Kunden.
    2. FINOM PAYMENTS kann dem Drittanbieter den Zugang zu dem bei FINOM PAYMENTS geführten Zahlungskonto des Kunden verweigern, wenn ein unbefugter oder betrügerischer Zugriff durch den Drittanbieter zu befürchten ist, und den Grund für seine Weigerung angeben. Zuvor wird FINOM PAYMENTS den Kunden über die Absicht, ihm den Zugang zu verweigern, unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen, es sei denn, dies ist nicht mit vertretbarem Aufwand möglich; in diesem Fall wird FINOM PAYMENTS den Kunden unverzüglich im Nachgang hiervon in Kenntnis setzen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Inkenntnissetzung des Kunden die Sicherheitsvorkehrungen von FINOM PAYMENTS beeinträchtigen oder in anderer Weise gegen Geltendes Recht verstoßen würde.
    3. Hat der Kunde seine Erlaubnis erteilt, dass der Drittanbieter auf die Daten seines bei FINOM PAYMENTS geführten Zahlungskontos zugreifen darf, um dem Drittanbieter die Möglichkeit einzuräumen, Kontoinformationsdienste für den Kunden zu erbringen oder Zahlungsvorgänge im Auftrag des Kunden auszulösen, ist er damit einverstanden, dass FINOM PAYMENTS die Informationen des Kunden an den Drittanbieter weitergibt, soweit dies für die Bereitstellung der Dienste des Drittanbieters für den Kunden erforderlich ist. Der Kunde hat FINOM PAYMENTS umgehend zu unterrichten, wenn er diese Erlaubnis widerruft. Auf entsprechende Benachrichtigung des Kunden hin gewährt FINOM PAYMENTS dem Drittanbieter nicht länger Zugang zu dem bei FINOM PAYMENTS geführten Zahlungskonto des Kunden oder den dort enthaltenen Daten.
  14. ENTGELTE

    1. FINOM PAYMENTS ist berechtigt, dem Kunden für die bereitgestellten Dienste ein Entgelt in Rechnung zu stellen, und der Kunde erklärt sich mit der Zahlung dieses Entgelts einverstanden. Neben den Entgelten für die Dienste kann FINOM PAYMENTS auch Gebühren, Aufschläge, Strafgelder, Verzugszinsen und sonstige Kosten im Zusammenhang mit den Diensten in Rechnung stellen. Die Entgelte von FINOM PAYMENTS können unter https://finom.co/en-nl/pricing/pricing-compare/ eingesehen oder dem Kunden über einen anderen dauerhaften Datenträger zugeleitet werden.
    2. FINOM PAYMENTS kann zu gegebener Zeit alle Entgelte und Gebühren für/im Zusammenhang mit den Dienstleistungen anpassen, was dem Kunden von dem Zahlungsdienstleister oder FINOM PAYMENTS 15 Tage im Voraus über die Finom-Plattform oder per E-Mail mitzuteilen ist.
    3. FINOM PAYMENTS kann einen Zahlungsdienstleister beauftragen, alle oder einen Teil der in Artikel 14 Abs. 1 erwähnten Entgelte einzuziehen und sie an FINOM PAYMENTS zu überweisen. In diesem Fall handelt der Zahlungsdienstleister im Auftrag von FINOM PAYMENTS und des Kunden und zieht die Entgelte als „wiederkehrenden Posten“ oder „Ausgaben“ (doorlopende posten) im Namen und für Rechnung des Kunden von FINOM PAYMENTS ein.
    4. Der Kunde ermächtigt FINOM PAYMENTS und/oder den von FINOM PAYMENTS beauftragten Zahlungsdienstleister ausdrücklich, die in Artikel 14 Abs. 1 erwähnten und vom Kunden geschuldeten Entgelte einzuziehen und das Zahlungskonto des Kunden damit zu belasten.
  15. VERWALTUNG, WARTUNG UND AKTUALISIERUNG DER DIENSTE

    1. FINOM PAYMENTS ist stets bemüht, die Dienste verfügbar zu halten. Dennoch ist es möglich, dass aufgrund von technischem Versagen oder aus anderen Gründen einzelne Dienste vorübergehend nicht verfügbar sind. FINOM PAYMENTS behält sich überdies das Recht vor, die Dienste wegen Verwaltung, Wartung oder Aktualisierung auszusetzen. Soweit dies möglich ist und FINOM PAYMENTS vernünftigerweise zugemutet werden kann, wird der Kunde vor der vorübergehenden Abschaltung informiert. Hat die vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Dienste keine schwerwiegenden Folgen für den Kunden, behält sich FINOM PAYMENTS das Recht vor, den Kunden nicht zu informieren.
    2. Sollte FINOM PAYMENTS aus gleich welchem Grund zur vorübergehenden Aussetzung der Dienste gezwungen sein, was die Regulierten Dienstleistungen ausdrücklich einschließt, hat dies so weit wie möglich außerhalb der normalen Geschäftszeiten zu erfolgen, um die Beeinträchtigungen für den Kunden so gering wie möglich zu halten.
    3. FINOM PAYMENTS übernimmt keine Haftung für etwaige Nachteile, die dem Kunden durch die vorübergehende Aussetzung einzelner Dienste entstehen.
  16. DATENSCHUTZ

    1. Die Annahme der Datenschutzrichtlinie durch den Kunden ist Voraussetzung für die Aufnahme und Fortsetzung der Geschäftsbeziehung zu FINOM PAYMENTS. Die Datenschutzrichtlinie regelt den Prozess der Verarbeitung aller personenbezogenen Daten des Kunden durch FINOM PAYMENTS. Sie wird über die Kommunikationsmittel zugänglich gemacht und auf den Websites von FINOM PAYMENTS veröffentlicht.
  17. BESCHWERDEN

    1. Sollte der Kunde ein bestimmtes Merkmal der Dienste beanstanden, kann er eine Beschwerde an complaints@Finom.money senden, damit FINOM PAYMENTS der Beschwerde nachgehen kann. Es wird ein standardisiertes Beschwerdeformular bereitgestellt, das der Kunde ausfüllen und an die E-Mail anhängen muss, um die Beschwerde einzureichen. FINOM PAYMENTS ist bestrebt, Beschwerden über die bereitgestellten Dienste nach Geltendem Recht schnell und angemessen zu bearbeiten.
    2. Beschwerden über den Zahlungsdienstleister werden von FINOM PAYMENTS auf die gleiche Weise bearbeitet wie Beschwerden über die von FINOM PAYMENTS bereitgestellten Dienste.
    3. FINOM PAYMENTS ist nicht zuständig für Beschwerden oder Streitigkeiten über Produkte und/oder Leistungen, die von Dritten bereitgestellt werden. Sollte eine Beschwerde einer von Dritten erbrachten Leistung zuzuordnen sein, z.B. einem Drittanbieter, wird der Kunde an diese zuständige Person weiterverwiesen.
    4. FINOM PAYMENTS ist bestrebt, die Beschwerde des Kunden innerhalb von 15 Werktagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Beschwerde bei Finom, vollständig und schriftlich per E-Mail zu beantworten. In Ausnahmefällen kann die Frist für die Beantwortung auf maximal 35 Tage verlängert werden. Im Fall einer Fristverlängerung wird FINOM PAYMENTS den Kunden davon unterrichten (unter Angabe der Gründe für die Verzögerung und der Zeitspanne bis zur endgültigen Antwort).
    5. FINOM PAYMENTS behält sich das Recht vor, Beschwerden, die nicht den Anforderungen an die Einreichung von Beschwerden entsprechen, nicht zu beantworten.
    6. Bezieht sich die Beschwerde auf die Dienste und kann FINOM PAYMENTS keine Lösung herbeiführen, informiert FINOM PAYMENTS den Kunden über die Möglichkeit, die Beschwerde innerhalb von drei (3) Monaten bei dem Klachteninstituut Financiële Dienstverlening (KiFiD) zur außergerichtlichen Einigung einzureichen. Sollte keine Einigung erzielt werden, kann der Kunde in Übereinstimmung mit Artikel 27 dieses Vertrages gerichtliche Schritte einleiten.
  18. HAFTUNG/FREISTELLUNG

    1. Durch diesen Vertrag wird keine Haftung, die keiner gesetzlichen Beschränkung unterliegt, insbesondere nicht die Haftung für Betrug oder arglistige Täuschung, ausgeschlossen.
    2. Die Haftung von FINOM PAYMENTS gegenüber dem Kunden übersteigt in keinem Fall den Gesamtbetrag sämtlicher Entgelte, die der Kunde in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem die Haftung auslösenden Ereignis für die Bereitstellung der Dienste entrichtet hat. Der Gesamtbetrag der Haftung von FINOM PAYMENTS schließt die Haftung aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder dergleichen aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ein.
    3. Im Rahmen dieses Vertrages kann eine Partei nur für unmittelbaren Schaden haftbar gemacht werden. „Unmittelbarer Schaden“ bezeichnet in diesem Zusammenhang den Schaden, der einer Partei bei der Behebung der Vertragsverletzung entsteht. „Mittelbarer Schaden schließt in diesem Zusammenhang alles ein, was kein unmittelbarer Schaden ist, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Folgeschaden, Verzugsschaden, entgangenen Gewinn, Verlust von Geschäfts- oder Firmenwert, Geschäftsausfall, Betriebsunterbrechung, Datenverlust oder deren Folgen sowie jedweden Schaden, der auf Ansprüche Dritter zurückzuführen ist.
    4. FINOM PAYMENTS haftet gegenüber dem Kunden nicht für Schäden oder Verluste, die dem Kunden durch Handlungen oder Unterlassungen Dritter, insbesondere von Drittanbietern oder Zahlungskontoanbietern, bei denen der Kunde ein Zahlungskonto unterhält, entstehen.
    5. FINOM PAYMENTS haftet nicht für Risiken, die mit dem Währungsumtausch verbunden sind, einschließlich etwaiger Folgeschäden aufgrund von Währungsumrechnungen während der Auslösung oder Bearbeitung von auf Fremdwährung lautenden Zahlungsvorgängen und beim Währungsumtausch innerhalb des Finom-Geschäftskontos des Kunden.
    6. Alle Risiken, die bei ausgelösten oder eingehenden Zahlungsvorgängen mit dem Währungsumtausch in einem Zusammenhang stehen, einschließlich Schäden, die Geldersatz in anderer Währung nach sich ziehen, Wechselkursrisiken, insbesondere Wechselkursschwankungen nach oben oder unten, sofern diese Einfluss auf Zahlungsvorgänge oder das Guthaben von Wallets haben, sind vom Kunden zu tragen.
    7. Der Kunde akzeptiert und übernimmt alle Risiken, die mit der Führung mehrerer Währungen auf dem Geschäftskonto des Kunden verbunden sind, einschließlich der Risiken, die im Laufe der Zeit mit Schwankungen der entsprechenden Wechselkurse verbunden sind.
    8. Die Finom-Plattform ist keine Devisenhandelsplattform, daher darf der Kunde die Dienste nicht zu diesem Zweck nutzen. Stellen FINOM PAYMENTS oder der Zahlungsdienstleister von FINOM PAYMENTS fest, dass der Kunde die Dienste zu dem vorerwähnten Zweck nutzt, kann FINOM PAYMENTS wahlweise nach eigenem Ermessen die Anzahl der Tauschvorgänge beschränken, die diesbezüglichen Aufträge stornieren, den Geldbetrag bestimmen, den der Kunde in eine oder mehrere Währungen oder in dieselbe Währung umtauschen oder überweisen darf, die Nutzung der Währungsumtauschfunktion oder anderer Funktionen durch den Kunden einschränken oder das Finom-Konto des Kunden sperren oder schließen lassen, ohne dass hierdurch eine Haftung gegenüber dem Kunden entsteht.
  19. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG DES VERTRAGES

    1. Die Parteien kommen überein, dass dieser Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird. Dieser Vertrag ist daher so lange wirksam in Kraft, bis er nach Geltendem Recht für nichtig erklärt oder von einer der beiden Parteien in der hierin beschriebenen Weise gekündigt wird.
    2. Der Kunde hat FINOM PAYMENTS seine Absicht, den Vertrag zu kündigen, über die Kommunikationsmittel mitzuteilen. Die Kündigung (opzegging) des Vertrages durch den Kunden ist ohne Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist möglich.
    3. FINOM PAYMENTS kann diesen Vertrag und damit die Bereitstellung der Dienste mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat kündigen. Die Kündigung des Vertrages durch FINOM PAYMENTS ist gegenüber dem Kunden schriftlich zu erklären.
    4. Jede Partei ist des Weiteren berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die andere Partei (i) einen Zahlungsaufschub (surseance van betaling) erhält, (ii) für zahlungsunfähig (faillissement) erklärt wird oder einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt oder (iii) ihre Geschäftstätigkeit einstellt unabhängig davon, ob sie liquidiert und aufgelöst wurde oder nicht.
    5. Unbeschadet anderslautender Bestimmungen dieses Vertrages ist FINOM PAYMENTS (oder der im Auftrag von FINOM PAYMENTS handelnde Zahlungsdienstleister) ohne Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist (d.h. fristlos mit sofortiger Wirkung) oder unter Einhaltung einer wahlweise zu gewährenden Kündigungsfrist berechtigt:

      1. seine Dienste (einschließlich der Regulierten Dienstleistungen) oder die Erfüllung anderer Verpflichtungen aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auszusetzen und/oder
      2. diesen Vertrag zu kündigen, sofern eines der nachfolgenden Ereignisse eingetreten ist:

        • das Unternehmen des Kunden wurde unter Zwangsverwaltung (ondercuratelestelling) oder Insolvenzverwaltung (onderbewindstelling) gestellt, umgeschuldet (schuldsanering) oder aufgelöst;
        • der Kunde hat an einer Verbotenen Aktivität mitgewirkt bzw. FINOM PAYMENTS hat Grund zu der Annahme, dass er an einer Verbotenen Aktivität mitgewirkt hat oder mitwirken könnte;
        • gegen eine der Parteien wurde eine Vorpfändung (conservatoir beslag) oder eine Pfändung (executoriaal beslag) angeordnet;
        • FINOM PAYMENTS erhält von einer Aufsichtsbehörde (aus dem Finanzsektor oder anderen Bereichen) und/oder einer staatlichen Stelle (z.B. mit Ermittlungsbefugnissen), einem an der Diensteerbringung beteiligten Partner oder einem anderen bevollmächtigten Dritten die Weisung, die Bereitstellung der Dienste auszusetzen oder einzustellen;
        • der Kunde hat die Regulierten Dienstleistungen oder die Debitkarte für einen Zeitraum von mehr als sechs (6) Monaten nicht mehr in Anspruch genommen;
        • es liegen aufsichtsrechtliche Gründe vor, die einer Partei die Fortsetzung dieses Vertrages untersagen;
        • der Kunde verliert seine Berechtigung aus Compliance- oder aufsichtsrechtlichen Gründen, z.B. wegen Veränderungen in den betrieblichen Abläufen, Art der Aktivität, Verlegung des Standorts, Sanktionen, Art der Geschäftstätigkeit, Geschäftsführerwechsel, Veränderungen in der Person des wirtschaftlich Berechtigten usw.
    6. Macht FINOM PAYMENTS von dem in Artikel 19 Abs. 5 genannten Recht auf Aussetzung der Dienste (opschortingsrecht) Gebrauch, ist der Kunde unverzüglich schriftlich hiervon in Kenntnis zu setzen, soweit dies möglich ist und FINOM PAYMENTS vernünftigerweise zugemutet werden kann. FINOM PAYMENTS kann die Kündigung oder Aussetzung an bestimmte Bedingungen knüpfen. Des Weiteren behält sich FINOM PAYMENTS das Recht vor, den Vertrag mit dem Kunden nach der Aussetzung der Dienste zu kündigen, wenn der Kunde die von FINOM PAYMENTS an die Beendigung der Aussetzung geknüpften Bedingungen nicht erfüllen sollte. FINOM PAYMENTS haftet nicht für Schäden, die dem Kunden infolge der Ausübung des Kündigungs- oder Aussetzungsrechts durch FINOM PAYMENTS entstehen.
  20. Kündigungsfolgen

    1. Die Kündigung dieses Vertrages zieht die Einstellung der Dienste und die Schließung des Finom-Geschäftskontos mit allen dazugehörigen Bestandteilen/Instrumenten (Zahlungskonto und/oder E-Geld-Konto und/oder Finom Debitkarte) nach sich. Dies hat zur Folge, dass der Kunde nicht länger berechtigt ist, auf die Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen.
    2. Sollte FINOM PAYMENTS keine anderslautenden Weisungen von einem bevollmächtigten Dritten erhalten oder von Rechts wegen dazu verpflichtet sein, die Geldbeträge aus irgendeinem Grund einzubehalten, werden, soweit möglich, alle aktuellen Zahlungsaufträge und Zahlungsvorgänge ausgeführt und abgewickelt, alle Guthaben auf den Zahlungskonten und/oder E-Geld-Konten ausgezahlt unabhängig davon, ob die noch ausstehenden Forderungen von FINOM PAYMENTS gegenüber dem Kunden beglichen (verrekening) wurden oder nicht, und zwar binnen angemessener Frist nach Zugang der Kündigung oder Ankündigung des Kündigungsverlangens der jeweiligen Partei. Alle Entgelte, die der Kunde FINOM PAYMENTS zum Zeitpunkt der Kündigung des Vertrages noch schuldet, werden sofort zur Zahlung fällig.
    3. Der Kunde wird an der Schließung des Finom-Geschäftskontos mitwirken, indem er die hierfür erforderlichen Maßnahmen ergreift und die von FINOM PAYMENTS angeforderten Informationen zur Verfügung stellt, die zur Durchführung der Kündigung (oder Aussetzung) des Vertrages unerlässlich sind.
    4. Die Kündigung des Vertrages zieht nicht automatisch die Beendigung der Abonnements für unmittelbar von PNL Fintech bereitgestellte Dienste nach sich. In diesem Punkt hat der Kunde im Einklang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PNL Fintech in ihrer jeweils gültigen Fassung zu verfahren.
  21. HÖHERE GEWALT

    1. Keine Partei ist gehalten, eine Verpflichtung zu erfüllen, wenn sie durch höhere Gewalt daran gehindert wird. Die Parteien haften nicht im Fall von höherer Gewalt.
    2. Höhere Gewalt auf Seiten von FINOM PAYMENTS liegt vor, wenn das Unternehmen durch einen äußeren Umstand daran gehindert wird, seinen vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden vollständig oder in Teilen nachzukommen, oder wenn FINOM PAYMENTS die Erfüllung der Verpflichtungen vernünftigerweise nicht zugemutet werden kann, unabhängig davon, ob dieser Umstand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war oder nicht. Ein solcher Umstand schließt unter anderem folgende Fälle ein, ohne hierauf beschränkt zu sein:

      1. staatliche Auflagen, die Auswirkungen auf die Bereitstellung der von FINOM PAYMENTS angebotenen Dienste haben,
      2. Mangel an Waren und/oder Dienstleistungen, Ausrüstung, Software und digitaler Infrastruktur Dritter, deren Verwendung für die von FINOM PAYMENTS bereitzustellenden Dienste erforderlich ist,
      3. Ausfall von Lieferanten von FINOM PAYMENTS oder anderen Drittfirmen, wie z.B. Internetprovidern, Telekommunikationsunternehmen, Zahlungskartenanbietern oder Finanzinstituten, auf deren Leistungen oder Dienste FINOM PAYMENTS zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten (teilweise) angewiesen ist,
      4. Störung von Internetverbindungen, Rechnernetzen oder Telekommunikationseinrichtungen oder anderer (digitaler) Infrastruktur,
      5. Unterbrechung der Stromversorgung,
      6. Betriebsbesetzung, Streik und/oder Nichtverfügbarkeit eines oder mehrerer unverzichtbarer Mitarbeiter,
      7. kriegerische Handlungen wie z.B. Kriege, Aufstände oder Unruhen,
      8. extreme Wetterbedingungen und Naturkatastrophen sowie
      9. externe Störungen.
  22. GEISTIGES EIGENTUM

    1. Die Darstellung der FINOM PAYMENTS Karte und der Finom-Plattform einschließlich Software, Know-how, Marken, Logos und Bilder sind Werke des geistigen Eigentums, deren Inhaber oder Lizenznehmer FINOM PAYMENTS ist. Es werden keine Immaterialgüterrechte, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste stehen oder sich aus der Nutzung der Dienste herleiten, an den Kunden oder seine verbundenen Unternehmen abgetreten oder übertragen.
  23. VERWAHRUNG VON KUNDENGELDERN

    1. Nach den niederländischen Gesetzen und Verordnungen ist FINOM PAYMENTS verpflichtet, die Kundengelder rechtlich von dem eigenen Vermögen zu trennen (vermogensscheiding). Aus diesem Grund hat FINOM PAYMENTS die Stiftung errichtet, eine angeschlossene Stiftung nach niederländischem Recht, deren ausschließlicher Zweck die Verwahrung der Kundengelder ist. In diesem Rahmen ist sichergestellt, dass die Stiftung - ob über FINOM PAYMENTS oder nicht - die Gelder des Kunden in Empfang nehmen, sie verwalten und im Auftrag und auf Weisung von FINOM PAYMENTS auszahlen wird. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stiftung die Gelder des Kunden im Auftrag von FINOM PAYMENTS in Empfang nehmen und auf Weisung von FINOM PAYMENTS und im Einklang mit den einschlägigen Finanzaufsichtsgesetzen und -verordnungen verwalten wird. Jede Zahlungsaufforderung des Kunden, die nach Ansicht des Kunden berechtigt ist, ist eine Zahlungsaufforderung an FINOM PAYMENTS. Der Kunde verzichtet hiermit ausdrücklich auf sein Recht, Zahlungsforderungen gegenüber der Stiftung geltend zu machen oder rechtliche Schritte einzuleiten, um Zahlungsforderungen gegenüber der Stiftung geltend zu machen.
  24. VERTRAGSANPASSUNG

    1. FINOM PAYMENTS ist jederzeit berechtigt, diesen Vertrag einschließlich der zugehörigen Anhänge jederzeit einseitig zu ändern, zu ergänzen und/oder zu ersetzen.
    2. FINOM PAYMENTS wird den Kunden schriftlich per E-Mail über die Finom-Plattform oder ein anderes Kommunikationsmittel über jede Änderung, Ergänzung oder Ersetzung dieses Vertrages mindestens zwei (2) Wochen vor deren Inkrafttreten in Kenntnis setzen.
    3. Erklärt sich der Kunde mit der Änderung, Ergänzung oder Ersetzung nicht einverstanden, hat er den Vertrag mit sofortiger Wirkung, spätestens jedoch innerhalb von zwei (2) Wochen nach Inkenntnissetzung, durch schriftliche Mitteilung an FINOM PAYMENTS zu kündigen.
    4. Erklärt der Kunde seine Ablehnung gemäß Artikel 24 Abs. 3 nicht innerhalb der dort genannten Frist, wird davon ausgegangen, dass der Kunde mit der Anpassung einverstanden ist und die Geschäftsbeziehung auf Grundlage der geänderten Vertragsinhalte fortsetzen möchte. Die Beweislast für den (fristgemäßen) Zugang der Kündigung obliegt dem Kunden.
    5. In bestimmten Fällen kann FINOM PAYMENTS diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung ändern. Ungeachtet des Artikels 24 Abs. 2 treten Änderungen dieses Vertrages, die (1) für den Kunden vorteilhafter sind, (2) gesetzlich vorgeschrieben sind, (3) auf die Bereitstellung eines neuen Dienstes oder einer zusätzlichen Funktion neben den bestehenden Diensten zurückzuführen sind oder (4) weder eine Einschränkung der Rechte noch eine Erweiterung der Pflichten des Kunden zur Folge haben, mit sofortiger Wirkung in Kraft, wenn sie in der Änderungsankündigung angegeben sind. Wechselkursänderungen treten sofort und ohne vorherige Benachrichtigung in Kraft.
  25. KOMMUNIKATIONSMITTEL

    1. Sämtliche Mitteilungen, Anträge, Ersuchen, Einwilligungen, Einverständniserklärungen und sonstigen Nachrichten im Rahmen dieses Vertrages können die Parteien über eines der nachfolgenden „Kommunikationsmittel“ austauschen:

      • Schriftform per E-Mail oder auf dem Postweg: an die vom Kunden im Dashboard angegebene E-Mail-Adresse oder Postanschrift. FINOM PAYMENTS verwendet zu diesem Zweck die letzten vom Kunden bereitgestellten Kontaktdaten. Es obliegt dem Kunden, seine Endgeräte oder sein E-Mail-Postfach regelmäßig auf Informationen und Nachrichten von FINOM PAYMENTS zu prüfen. Sollten sich die Kontaktdaten des Kunden, insbesondere E-Mail-Adresse, Postanschrift und Rufnummer, geändert haben, hat der Kunde FINOM PAYMENTS umgehend hiervon zu unterrichten.
      • Finom-Plattform und Anwendungen: Chat-Funktionen von Finom, „Pop-ups“, die über die Finom-Plattform oder Finom-Anwendungen bereitgestellt werden.
      • Andere Methoden: nach Wahl und Ermessen von FINOM PAYMENTS oder auf Wunsch des Kunden je nach technischer Verfügbarkeit und Realisierbarkeit.
    2. Der Kunde kann sich über die vorerwähnten Kommunikationsmittel per E-Mail an hello@finom.co mit FINOM PAYMENTS in Verbindung setzen, soweit FINOM PAYMENTS keine anderen E-Mail-Adressen bekannt gibt.
  26. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    1. Im Zusammenhang mit den Regulierten Dienstleistungen ist FINOM PAYMENTS berechtigt, Dritte zu beauftragen und bestimmte Tätigkeiten auszugliedern, z.B. in Bezug auf die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen wie der Ausführung von Zahlungsvorgängen.
    2. Es ist ausschließlich FINOM PAYMENTS gestattet, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im Wege der Vertragsübernahme auf Dritte zu übertragen. Mit Abschluss dieses Vertrages erteilt der Kunde vorab seine bedingungslose und unwiderrufliche Einwilligung in eine solche Vertragsübernahme.
    3. Unabhängig davon, ob sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als rechtswidrig oder undurchführbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages und der restliche Teil der betroffenen Bestimmung in vollem Umfang in Kraft. Im Hinblick auf den rechtswidrigen oder undurchführbaren Teil dieses Vertrages kommen die Parteien überein, ihn auf Ersuchen der betroffenen Partei dergestalt anzupassen, dass die vorgeschlagene Änderung rechtmäßig und durchführbar ist und die ursprüngliche Absicht der Parteien in Bezug auf diesen Teil so weit wie möglich erreicht werden kann.
    4. Dieser Vertrag wurde in englischer Sprache abgefasst und kann in den Ländern, in denen die Dienste bereitgestellt werden, in anderen Sprachen vorliegen. Bei Abweichungen oder Widersprüchen zwischen dem englischen Wortlaut dieses Vertrages und seiner Übersetzung in eine andere Sprache oder bei unterschiedlicher Auslegung gibt die englischsprachige Fassung den Ausschlag.
  27. ANZUWENDENDES RECHT UND GERICHTSSTAND

    1. Dieser Vertrag und dessen Auslegung unterliegen niederländischem Recht.
    2. Etwaige sich aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ergebende Rechtsstreitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, insbesondere Angelegenheiten, die Bestand, Wirksamkeit oder Kündigung dieses Vertrages betreffen, werden durch gütliche Einigung zwischen den Parteien beendet. Für den Fall, dass im Rahmen dieser Konsultationen keine Einigung zwischen den Parteien zustande kommt, ist das zuständige Gericht in Amsterdam, Niederlande, für die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten oder Ansprüchen aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag oder dem Vertragsgegenstand allein zuständig.

ANHANG I - BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Großgeschriebene Begriffe in diesem Vertrag werden in der nachstehend beigefügten Begriffsliste bestimmt und haben die ihnen dort jeweils zugewiesene Bedeutung, sofern der Zusammenhang des Vertrages nicht ausdrücklich etwas Anderes erfordert. Begriffe im Singular haben dieselbe Bedeutung wie im Plural und umgekehrt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Finom Debitkarte
Die diesem Vertrag zwischen FINOM PAYMENTS und dem Kunden als Anhang III beigefügte Vereinbarung über die für die Ausstellung und Nutzung der Finom Debitkarte geltenden Bedingungen. Die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE „FINOM DEBITKARTE“ sind entsprechend den dort festgehaltenen Bestimmungen auf den Karteninhaber anzuwenden.
Anhang
Ein Anhang zum vorliegenden Vertrag, der untrennbarer Vertragsbestandteil ist.
Artikel
Eine Gliederungseinheit dieses Vertrages.
Bankarbeitstag
Ein Kalendertag, an dem die Banken für den Geschäftsverkehr geöffnet sind, mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in den Niederlanden.
Begünstigter
Eine natürliche oder juristische Person, die Empfänger eines Zahlungsvorgangs ist.
BIC
Die internationale Bankleitzahl, auch SWIFT-Code genannt, ist das internationale Identifikationskennzeichen einer Bank. Jede Bank hat ihren eigenen eindeutigen BIC-Code, der aus acht bis elf Ziffern besteht.
Dashboard
Eine personalisierte Online-Umgebung für den Kunden auf der Finom-Plattform, die über die Eingabe persönlicher Anmeldedaten verfügbar und zugänglich ist, wo Dienste angeboten werden, wie z.B. die Funktion, auf ein oder mehrere vom Kunden geführte E-Geld-Konten und Zahlungskonten zuzugreifen und diese zu nutzen und zu verwalten.
DFSA
Das niederländische Finanzaufsichtsgesetz (Wet op het financieel toezicht) sowie alle künftigen Gesetzesänderungen.
Dienste
Alle Dienste, einschließlich der Regulierten Dienstleistungen, die von FINOM PAYMENTS im Rahmen dieses Vertrages für den Kunden bereitgestellt werden.
DNB
Die niederländische Zentralbank (De Nederlandsche Bank N.V.).
Drittanbieter
Ein externer Zahlungsdienstleister, der zur Bereitstellung von Online-Diensten, bestehend aus Kontoinformationsdiensten und/oder Zahlungsauslösediensten, in Verbindung mit „Open Banking“ befugt und ermächtigt ist und der gesondert von der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und FINOM PAYMENTS besteht, jedoch an den vom Kunden ausgelöste Zahlungsvorgängen beteiligt sein kann.
DSGVO
Die Richtlinie (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung).
E-Geld
Elektronisches Geld (elektronisch geld) im Sinne von Artikel 1:1 DFSA, das zu gegebener Zeit von FINOM PAYMENTS ausgegeben wird.
E-Geld-Dienstleistungen
Die Dienstleistungen, die mit E-Geld in einem Zusammenhang stehen, wie in Artikel 5 dieses Vertrages im Näheren beschrieben, und von FINOM PAYMENTS nach Maßgabe dieses Vertrages, der Zulassung von FINOM PAYMENTS bei der DNB und der jeweils geltenden Rechtsvorschriften für den Kunden erbracht werden.
E-Geld-Konto
Ein dem Kunden von FINOM PAYMENTS zugewiesenes (und auf dessen Namen geführtes) Konto, auf dem der Kunde E-Geld verwahren und bereithalten kann. Dieses Konto kann von dem Kunden auch für Erwerb, Empfang, Einzahlung, Verwaltung, Überweisung und Rücktausch von E-Geld verwendet werden.
Finom Debitkarte
Die von FINOM PAYMENTS in Verbindung mit den Regulierten Dienstleistungen ausgegebene Debitkarte, die der Kunde für Zahlungsvorgänge von seinem Zahlungskonto und/oder von und zu seinem E-Geld-Konto verwenden kann.
Finom-Geschäftskonto
Das dem Kunden von FINOM PAYMENTS zugewiesene Konto, das aus E-Geld-Konten und/oder Zahlungskonten besteht und auf dem der Saldo dieser Konten sowie einschlägige Informationen zur Nutzung der Regulierten Dienstleistungen ausgewiesen sind.
FINOM PAYMENTS
Finom Payments B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid) nach niederländischem Recht mit Sitz (statutaire zetel) in Amsterdam, Niederlande, geschäftsansässig Jachthavenweg 109H, 1081KM, Amsterdam, Niederlande, eingetragen bei der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 78680751, und zugelassen von der DNB als E-Geld-Institut (elektronisch geldinstelling) unter der Relationsnummer R180074.
Finom-Plattform
Online-Serviceplattform und -Softwareanwendungen von PNL Fintech, über die auch die Dienste von FINOM PAYMENTS für den Kunden bereitgestellt werden, abrufbar über die Websites https://finom.co, www.finom.eu, www.finom.fr, www.finom.it, www.finom.co.nl, www.finom.nu und andere verbundene Websites und mobile Anwendungen. Sie ist an jedem beliebigen Ort abrufbar, sofern die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind, insbesondere der Zugang zum Mobilfunknetz und zum Internet sowie die technische Kompatibilität der verwendeten Ausrüstung. Die Nutzung dieser Plattform unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PNL Fintech.
Geldwäschegesetze
Das niederländische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Wet ter voorkoming van witwassen en financieren van terrorisme (Wwft)) und das niederländische Sanktionsgesetz von 1977 (Sanctiewet 1977) und die hierzu erlassenen Verordnungen in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie die Richtlinie (EU) 2018/1673 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche (PE/30/2018/REV/1) samt Änderungen und Ersetzungen.
Geltendes Recht
Gesetze und Verordnungen, die auf den Gegenstand dieses Vertrages, die Regulierten Dienstleistungen und das Datenschutzrecht Bezug nehmen oder in einem Zusammenhang mit ihnen stehen, wie zum Beispiel PSD2, DFSA und die hierzu erlassenen Verordnungen, die DSGVO, die Geldwäschegesetze, das EU-Recht, jedes andere zurzeit oder künftig geltende niederländische Gesetz und/oder jedes Grundsatzpapier der zuständigen Aufsichtsbehörden (wie der DNB oder der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde).
Kommunikationsmittel
Die Kommunikationsmittel, die für das Senden und Empfangen von Nachrichten zwischen den Parteien verwendet werden, wie in Artikel 25 des unter Änderungsvorbehalt stehenden Vertrages bestimmt und im Näheren beschrieben.
Kontoinformation
Informationen, die sich auf das vom Kunden ausgewählte Zahlungskonto beziehen, mit deren Verwendung er sich im Rahmen der Bereitstellung von Kontoinformationsdiensten gegenüber FINOM PAYMENTS ausdrücklich einverstanden erklärt hat.
Kontoinformationsdienst
Ein „Kontoinformationsdienst“ im Sinne von Artikel 4 Absatz 16 PSD2.
Kunde
Der Zahlungsdienstnutzer, d.h. eine juristische Person bzw. eine Person, die ausschließlich in Ausübung ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit auf die Finom-Plattform zugreift und die Dienste in der Eigenschaft als Gewerbetreibender in Anspruch nimmt und demzufolge nicht als „Verbraucher“ im Sinne von Artikel 1:1 DFSA anzusehen ist.
Partei
Eine der Vertragsparteien, d.h. FINOM PAYMENTS oder der Kunde.
PIN
Die persönliche Identifikationsnummer, die der Kunde in Verbindung mit der Finom Debitkarte benutzen kann.
PNL Fintech
PNL Fintech B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid) nach niederländischem Recht mit Sitz (statutaire zetel) in Amsterdam, Niederlande, geschäftsansässig Jachthavenweg 109H, 1081KM, Amsterdam, Niederlande, eingetragen bei der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 74178784, handelnd in ihrer Eigenschaft als Zahlungsdienstleister von FINOM PAYMENTS.
PSD2
Die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie (EU) 2015/2366 (herziene richtlijnen betaaldiensten) im Sinne der niederländischen Verordnung zur Durchführung der Richtlinie.
Regulierte Dienstleistungen
Die regulierten Dienstleistungen, die von FINOM PAYMENTS im Rahmen dieses Vertrages für den Kunden erbracht werden, bestehend aus Zahlungsdienstleistungen und/oder E-Geld-Dienstleistungen.
SEPA
Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, der die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums sowie das Vereinigte Königreich, die Schweiz und Monaco umfasst, wobei die Zusammensetzung der Länder gelegentlich angepasst werden kann.
Stiftung
Stichting Finom, eine nach niederländischem Recht errichtete Stiftung (stichting) mit Sitz (statutaire zetel) in Amsterdam, Niederlande, geschäftsansässig Jachthavenweg 109H, 1081KM, Amsterdam, Niederlande, eingetragen bei der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 78684900, eine angeschlossene Stiftung, deren alleiniger Zweck die Verwahrung von Kundengeldern ist.
Verbotene Aktivität
Eine Tätigkeit, ein Zustand (status) oder eine Rechtsform (form) des Kunden und der mit ihm verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, die den Kunden automatisch von der Beantragung und dem Bezug der Dienste ausschließen. Sie sind zurzeit in Anhang II dieses Vertrages aufgeführt und stehen nach freiem Ermessen von FINOM PAYMENTS unter Änderungsvorbehalt.
Vertrag
Der zwischen dem Kunden, FINOM PAYMENTS und ggf. PNL Fintech geschlossene Finom ZAHLUNGSDIENSTEVERTRAG, der die Bedingungen enthält, unter denen FINOM PAYMENTS Dienste für den Kunden bereitstellt.
Zahler
Eine natürliche oder juristische Person im Sinne von Artikel 4 Absatz 8 PSD2.
Zahlungsauftrag
Ein „Zahlungsauftrag“ im Sinne von Artikel 4 Absatz 13 PSD2.
Zahlungsauslösedienst
Ein „Zahlungsauslösedienst“ im Sinne von Artikel 4 Absatz 15 PSD2.
Zahlungsdienstleister
Ein Unternehmen, das als Zahlungsdienstleister von FINOM PAYMENTS zugelassen und im Zahlungsinstitutsregister der DNB eingetragen ist.
Zahlungsdienstleistungen
Regulierte „Zahlungsdienstleistungen“ im Sinne von Anhang I PSD2, im Näheren beschrieben in Artikel 6 dieses Vertrages, die von FINOM PAYMENTS nach Maßgabe dieses Vertrages, der Zulassung von FINOM PAYMENTS bei der DNB und Geltenden Rechts für den Kunden erbracht werden.
Zahlungsinstrument
Ein personalisiertes Instrument und/oder ein personalisierter Verfahrensablauf, der zwischen FINOM PAYMENTS und dem Kunden vereinbart wurde und zur Erteilung eines Zahlungsauftrags verwendet wird.
Zahlungskonto
Ein „Zahlungskonto“ im Sinne von Artikel 4 Absatz 12 PSD2, das von dem Kunden bei FINOM PAYMENTS geführt wird.
Zahlungsvorgang
Ein „Zahlungsvorgang“ im Sinne von Artikel 4 Absatz 5 PSD2.

ANHANG II – VERBOTENE AKTIVITÄTEN

Der nachfolgenden Liste sind die Verbotenen Aktivitäten (jeweils eine Verbotene Aktivität), Zustände (statuses) oder Rechtsformen (forms) des Kunden und der mit ihm verbundenen natürlichen oder juristischen Personen zu entnehmen.

Jede Verbotene Aktivität führt automatisch zum Ausschluss des Kunden von den Diensten und zur sofortigen Beendigung aller Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden, FINOM PAYMENTS und - soweit zutreffend - den Zahlungsdienstleistern von FINOM PAYMENTS.

Die Liste wird von FINOM PAYMENTS nach freiem Ermessen erstellt und steht unter Änderungsvorbehalt. Die großgeschriebenen Begriffe folgen den Begriffsbestimmungen aus dem Finom ZAHLUNGSDIENSTEVERTRAG („Vertrag“), den dazugehörigen Anhängen und Zusatzvereinbarungen.

Die Feststellung, ob eine Verbotene Aktivität vorliegt, ist willkürlich und liegt im freien Ermessen von FINOM PAYMENTS, ohne dass es einer gerichtlichen Entscheidung oder eines Polizeiberichts bedarf, um die Verbotene Aktivität nachzuweisen.

Nach Einschätzung von FINOM PAYMENTS gelten zumindest nachfolgende Tätigkeiten/Handlungen als Verbotene Aktivitäten:

ANHANG III – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE FINOM DEBITKARTE (KARTENNUTZUNGSVERTRAG)

PRÄAMBEL

Dieses Dokument enthält die allgemeinen Geschäftsbedingungen (Nutzungsbedingungen), unter denen die Finom Debitkarte den Kunden von Finom zur Verfügung gestellt wird; es ist daher in Verbindung mit dem Finom Zahlungsdienstevertrag (FPSA) zu lesen. Durch die Nutzungsbedingungen wird eine Rechtsbeziehung (nachfolgend Kartennutzungsvertrag genannt) zwischen Ihnen, dem Zahlungsdienstnutzer (Kunde), und Finom Payments B.V. (FINOM PAYMENTS) begründet, die sich auf die Ausstellung und Nutzung der Debitkarte von Finom (Finom Debitkarte) und die hiermit verbundenen Dienstleistungen erstreckt.

Der Kunde ist hiermit ausdrücklich angehalten, diese Nutzungsbedingungen sorgfältig zu lesen, bevor er sich zur Annahme bereit erklärt. Die in den vorliegenden Nutzungsbedingungen verwendeten Begriffe haben die in Anhang I des FPSA angegebene Bedeutung, soweit der Zusammenhang in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich etwas Anderes erfordert oder bestimmt. Bei Widersprüchen zwischen den für die Finom Debitkarte geltenden Bestimmungen des FPSA und den Nutzungsbedingungen geben letztere den Ausschlag.

Diese Nutzungsbedingungen bilden einen Vertrag zwischen FINOM PAYMENTS und dem Kunden (den Kartennutzungsvertrag). Die Nutzungsbedingungen regeln auch das Verhältnis zwischen FINOM PAYMENTS und dem jeweiligen Karteninhaber (wie in Artikel 1 Abs. 4 dieser Nutzungsbedingungen im Näheren bestimmt), der die Finom Debitkarte benutzt. Der Kunde erklärt sich mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden und veranlasst, dass alle Karteninhaber oder Personen, die Zugriff auf die Finom Debitkarte haben, sich ebenfalls mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden erklären und im Einklang mit ihnen handeln.

Die Nutzungsbedingungen bestehen aus folgenden Bestandteilen:

  1. DIE FINOM DEBITKARTE UND ANNAHME DES KUNDEN

    1. Die Finom Debitkarte ist eine Visa Debitkarte, die weltweit überall dort genutzt werden kann, wo Visa akzeptiert wird. Die Finom Debitkarte kann z.B. für Zahlungen im Internet, am Point-of-Sale oder zum Abheben von Bargeld an Geldautomaten (Geldautomat) genutzt werden. Finom Payments kann den Umfang und die Nutzung der Finom Debitkarte während der Geltungsdauer der Nutzungsbedingungen abändern.
    2. Die Finom Debitkarte kann jeder berechtigte Kunde mit einem aktiven Finom-Geschäftskonto, das Zugang zur Plattform und zu den Regulierten Dienstleistungen gewährt, beantragen. Die Finom Debitkarte kann nur in Verbindung mit dem Zahlungskonto, das Finom dem Kunden bereitstellt, genutzt werden und ist mit diesem Zahlungskonto verknüpft.
    3. Wird der Antrag des Kunden auf Ausstellung der Finom Debitkarte von FINOM PAYMENTS angenommen, erhält der Kunde (oder der tatsächliche Karteninhaber) eine virtuelle oder physische Finom Debitkarte, das heißt eine VISA Debitkarte oder einen anderen Kartentyp, der in Zukunft von oder über FINOM PAYMENTS angeboten wird. FINOM PAYMENTS behält sich das Recht vor, den Antrag auf Ausstellung der Finom Debitkarte nach eigenem Ermessen abzulehnen. Die Ausstellung der Finom Debitkarte wird daher nicht zugesichert.
    4. Unabhängig davon, ob der Kunde eine juristische Person oder ein Einzelunternehmer ist, der seine Geschäfte unter einem Firmennamen (Firma) betreibt, kann die Finom Debitkarte nur auf den Namen einer physischen (natürlichen) rechtsfähigen Person ausgestellt werden, die ausdrücklich von dem Kunden autorisiert und von FINOM PAYMENTS anerkannt worden ist (Karteninhaber), wie z.B.

      • ein gesetzlicher Vertreter des Kunden, beispielsweise ein Einzelunternehmer oder ein in den Gründungsunterlagen eingetragener Geschäftsführer oder ein bevollmächtigter Vertreter, der aufgrund einer vom Kunden erteilten schriftlichen Vollmacht handelt, und/oder
      • eine vom Kunden autorisierte natürliche Person (z.B. Angestellter oder Auftragnehmer), deren Identität über die Plattform oder in einer anderen von FINOM PAYMENTS angeforderten und akzeptierten Form offengelegt wird.
    5. Bevor die Finom Debitkarte von FINOM PAYMENTS ausgestellt wird, müssen der Kunde und/oder der Karteninhaber alle von FINOM PAYMENTS vorgesehenen Prozesse für die Anmeldung, Beantragung, Prüfung und Annahme durchlaufen. In diesem Sinne ist Artikel 2 des FPSA entsprechend anzuwenden.
    6. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass alle tatsächlichen Karteninhaber rechtmäßig und im Einklang mit den Nutzungsbedingungen und den einschlägigen Bestimmungen des FPSA handeln, und sicherzustellen, dass sich ein Karteninhaber zu keiner Zeit an einer Verbotenen Aktivität (wie in Anhang II des FPSA bestimmt) beteiligt oder eine solche veranlasst. Der Kunde ist vollumfänglich für die Auswahl seiner Karteninhaber verantwortlich und haftet unbeschränkt für alle Handlungen, Versäumnisse, missbräuchlichen Nutzungen und widerrechtlichen Praktiken im Zusammenhang mit der Finom Debitkarte.
    7. Jede Finom Debitkarte bleibt Eigentum von FINOM PAYMENTS.
  2. AUSSTELLUNG UND AKTIVIERUNG DER FINOM DEBITKARTE

    1. Mit der Aktivierung der Finom Debitkarte erklärt sich der Kunde bzw. der Karteninhaber mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen einverstanden.
    2. Die Ausstellung der Finom Debitkarte kann in physischer oder virtueller Form erfolgen. Die Nutzungsbedingungen gelten für alle Finom Debitkarten, sofern FINOM PAYMENTS nicht ausdrücklich etwas Anderes bestimmt. Die physische Finom Debitkarte kann per Post an die im Antrag auf Ausstellung der Debitkarte angegebene Anschrift des Karteninhabers gesendet werden. Unmittelbar nach Zugang der physischen Finom Debitkarte hat der Karteninhaber die Finom Debitkarte an der hierfür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen.
    3. Die virtuelle Finom Debitkarte kann in elektronischer Form über ein von FINOM PAYMENTS angebotenes Verfahren vorbehaltlich der technischen Verfügbarkeit ausgestellt werden.
    4. Der Kunde und der Karteninhaber müssen alle Aktivierungsanweisungen und Sicherheitsprotokolle befolgen, die von FINOM PAYMENTS bereitgestellt/angefordert werden.
    5. Im Rahmen des Aktivierungsprozesses für die Finom Debitkarte werden der Kunde oder der Karteninhaber ggf. aufgefordert, eine persönliche Authentifizierungs-/Identifikationsnummer oder ein Kennwort über die Plattform oder die mobile Anwendung von FINOM PAYMENTS oder über andere von FINOM PAYMENTS verlangte technische Vorrichtungen einzugeben. Der Kunde und der Karteninhaber sind verpflichtet, alle Aufzeichnungen zu den Kennwörtern, Passwörtern, PINs und ID-Nummern sicher und vertraulich aufzubewahren und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Kunde und/oder der Karteninhaber sind verpflichtet, Zugangsdaten zu verwenden, die nicht mit einfachen Mitteln zu erraten sind.
    6. Wird die Finom Debitkarte nicht innerhalb von drei (3) Monaten nach ihrem Versand vom Kunden oder Karteninhaber aktiviert, behält sich FINOM PAYMENTS das Recht vor, die Aktivierung der Finom Debitkarte zu widerrufen.
  3. VERWENDUNG DER FINOM DEBITKARTE

    1. Die Finom Debitkarte kann (und darf) ausschließlich für geschäftliche Zwecke des Kunden verwendet werden. Sie ermöglicht dem Karteninhaber die Ausführung folgender Transaktionen:

      • Barabhebungen an Geldautomaten;
      • Geschäfte mit Händlern und Unternehmen, die die Finom Debitkarte akzeptieren, entweder bei physischer Anwesenheit der Beteiligten über Zahlungsterminals (POS/EFT) oder online über E-Commerce-Modelle;
      • Online-Überweisungen im Rahmen der vom Karteninhaber und/oder FINOM PAYMENTS genehmigten Obergrenzen;
      • regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die vom Kunden ausgelöst werden.

      In diesen Nutzungsbedingungen wird jede vorerwähnte Aktion jeweils einzeln als Transaktion und zusammen als Transaktionen bezeichnet. FINOM PAYMENTS übernimmt keine Gewähr, dass Dritte oder Geldautomaten die Finom Debitkarte akzeptieren.

    2. Transaktionen werden direkt von dem Zahlungskonto abgebucht, d.h. dem Zahlungskonto des Kunden bei FINOM PAYMENTS.
    3. Die Nutzung der Finom-Zahlungskarte setzt ein aktives Zahlungskonto, d.h. ein nicht gesperrtes oder nicht gekündigtes Zahlungskonto, und ein Geldguthaben auf dem Zahlungskonto voraus (ob in Verbindung mit dem Guthaben auf dem E-Geld-Konto des Kunden oder nicht), das ausreicht, um den Betrag der jeweiligen Transaktion sowie etwaige Mehrkosten im Zusammenhang mit dem Zahlungskonto und/oder der Transaktion zu decken.
    4. Alle Transaktionen werden vom und im Namen des Kunden ausgeführt unabhängig davon, ob der Kunde der Karteninhaber ist oder eine andere vom Kunden autorisierte Person. Der Kunde und der Karteninhaber haben stets alle von FINOM PAYMENTS vorgeschriebenen Authentifizierungsverfahren und -protokolle zu befolgen.
    5. FINOM PAYMENTS ist nicht verantwortlich oder haftbar für die rechtsgeschäftliche Beziehung zwischen dem Kunden und/oder dem Karteninhaber, dem Händler oder Dritten. Der Kunde und der Karteninhaber sind daher nicht berechtigt, Behauptungen, Einwendungen oder Forderungen gegen Dritte im Zusammenhang mit Transaktionen gegenüber FINOM PAYMENTS geltend zu machen.
    6. Der Kunde erklärt sich vorbehaltlos damit einverstanden, dass alle Transaktionen und alle Nutzungen der Finom Debitkarte im Namen und für Rechnung des Kunden erfolgen und im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit ausgeführt werden und dass der Karteninhaber sie aufgrund einer besonderen vom Kunden erteilten Ermächtigung vornimmt.
    7. Der Kunde und der Karteninhaber haben die Nutzung der Finom Debitkarte unverzüglich einzustellen, wenn die dem Karteninhaber durch den Kunden erteilte Ermächtigung widerrufen wird oder ihre Rechtsbeziehungen, auf denen die Ermächtigung beruht, erloschen sind.
    8. Die Finom Debitkarte kann mit 3D Secure-Funktionalitäten ausgestattet sein, was bedeutet, dass die Transaktionen mittels 3D Secure-Authentifizierung vorbehaltlich ihrer technischen Verfügbarkeit abgewickelt werden können. Im 3D Secure-Verfahren authentifiziert der Karteninhaber eine Transaktion mit Hilfe der Zwei-Faktor-Authentifizierung. Ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung/-Autorisierung der Transaktion durch den Kunden/Karteninhaber erforderlich, gilt die Autorisierung erst dann als erteilt, wenn alle Verifizierungsanforderungen eingegeben und erfüllt worden sind. FINOM PAYMENTS ist berechtigt, eine Transaktion abzulehnen, wenn das 3D Secure-Verfahren /die Zwei-Faktor-Authentifizierung nicht befolgt wurde.
    9. Nach Abschluss des erforderlichen Autorisierungsvorgangs kann die Transaktion nicht mehr durch den Kunden und/oder den Karteninhaber widerrufen werden.
    10. FINOM PAYMENTS ist nach eigenem Ermessen, willkürlich oder aufgrund von Hinweisen, die von FINOM PAYMENTS erhoben oder FINOM PAYMENTS vorgelegt wurden, und ohne vorherige richterliche Entscheidung oder andere behördliche Anordnungen berechtigt, eine Transaktion in den nachfolgenden Fällen abzulehnen, zurückzustellen oder einzuschränken:

      1. die Transaktion ist nicht den Anforderungen von FINOM PAYMENTS entsprechend autorisiert worden,
      2. das Zahlungskonto weist keine ausreichende Deckung auf,
      3. die Finom Debitkarte oder das Zahlungskonto wurden gesperrt,
      4. die Transaktion ist widerrechtlich,
      5. es liegt eine Verbotene Aktivität vor, oder FINOM PAYMENTS hat Grund zur Annahme von Straftaten/Zuwiderhandlungen/Verstößen/Aktivitäten, die in der Liste der Verbotenen Aktivitäten vermerkt sind,
      6. FINOM PAYMENTS hat Grund zu der Annahme, dass die Plattform, die mobile Anwendung von FINOM PAYMENTS, die Website oder andere Kanäle, über die FINOM PAYMENTS die Regulierten Dienstleistungen anbietet, manipuliert, gehackt oder missbraucht worden sind,
      7. der Kunde kommt bezüglich einer von FINOM PAYMENTS veranlassten Informationsabfrage seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, und
      8. es liegt ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen vor bzw. es besteht der Verdacht eines solchen Verstoßes oder es wurden illegale oder rechtswidrige Aktivitäten festgestellt.

      Im Fall einer zuvor beschriebenen Entscheidung wird FINOM PAYMENTS den Kunden oder den Karteninhaber über die Plattform, die mobile Anwendung von FINOM PAYMENTS oder per E-Mail vorab unterrichten.

    11. Der Kunde und der Karteninhaber werden keine Transaktionen ausführen, die das verfügbare Guthaben auf dem Zahlungskonto übersteigen, wobei dieses Guthaben in Verbindung mit dem Guthaben auf dem E-Geld-Konto des Kunden zu sehen ist, da dies dem Kunden ermöglicht, den Saldo des Zahlungskontos auszugleichen. Sollte der Betrag der Transaktion(en) das verfügbare Guthaben auf dem Zahlungskonto (das in Verbindung mit dem Guthaben auf dem E-Geld-Konto des Kunden zu sehen ist) übersteigen, wodurch ein Sollsaldo entstehen würde, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er hierfür haftet und die gesamte Schuld (Sollsaldo) sowie alle hiermit verbundenen Kosten, Verzugszinsen, Inkasso- und Bearbeitungsgebühren sofort ausgleicht, sobald er hiervon Kenntnis erlangt und den Sollsaldo feststellt.
    12. Ungeachtet von Artikel 3 Abs. 11 ist FINOM PAYMENTS berechtigt, den Saldo des Zahlungskontos aufzustocken, wenn infolge der Transaktion ein Sollsaldo auf dem Zahlungskonto entsteht, indem ein auf dem E-Geld-Konto des Kunden befindlicher E-Geld-Betrag zurückgetauscht wird und dieser auf das Zahlungskonto übertragen wird.
    13. FINOM PAYMENTS ist bei einem eventuellen Sollsaldo des Zahlungskontos berechtigt, eine Gebühr zu erheben und/oder die Finom Debitkarte bis zur Tilgung des Sollsaldos zu sperren.
  4. OBERGRENZEN FÜR DIE FINOM DEBITKARTE

    1. Vorbehaltlich der Verfügbarkeit und nach Ermessen von FINOM PAYMENTS können Kunde und Karteninhaber über die Plattform oder die mobile Anwendung von FINOM PAYMENTS den Höchstbetrag und die Anzahl der Transaktionen festlegen oder festlegen lassen.
    2. FINOM PAYMENTS ist berechtigt, den Höchstbetrag und die Anzahl der Transaktionen ohne Angabe von Gründen festzulegen und aufzuheben, sofern dies dem Kunden und/oder dem Karteninhaber über die Plattform oder die mobile Anwendung oder die Website von FINOM PAYMENTS mitgeteilt wird. Die Rechte von FINOM PAYMENTS aus Artikel 3 Abs. 10 dieser Nutzungsbedingungen werden hiervon nicht berührt.
  5. NICHT AUTORISIERTE TRANSAKTIONEN

    1. Erfolgt eine nicht autorisierte Transaktion wegen Verlust, Diebstahl, Abhandenkommen oder sonstiger missbräuchlicher Verwendung der Finom Debitkarte, die weder vom Kunden noch vom Karteninhaber zu vertreten sind, haftet der Kunde bis in Höhe von EUR 50,00 je Schadensfall, bis FINOM PAYMENTS die nicht autorisierte Transaktion angezeigt wird und ein Antrag auf Sperrung der Finom Debitkarte eingegangen ist.
    2. Der Kunde haftet unabhängig davon, ob der Karteninhaber Verlust, Diebstahl, Abhandenkommen oder sonstige missbräuchliche Verwendung zu vertreten hat, es sei denn, es war dem Karteninhaber vor der nicht autorisierten Transaktion nicht möglich, den Verlust, den Diebstahl, das Abhandenkommen oder die sonstige missbräuchliche Verwendung des Authentifizierungscodes oder des mobilen Endgeräts mit der virtuellen Finom Debitkarte zu melden.
    3. Der Kunde übernimmt keine Haftung für nicht autorisierte Transaktionen, die nach Meldung der nicht autorisierten Transaktion und dem anschließenden Antrag auf Sperrung der Finom Debitkarte ausgeführt werden, es sei denn, der Kunde oder der Karteninhaber verstoßen gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen.
    4. Sollten Kunde oder Karteninhaber in betrügerischer Absicht gehandelt haben oder ihren Verpflichtungen aus diesen Nutzungsbedingungen nicht nachgekommen sein, haftet der Kunde für alle durch nicht autorisierte Transaktionen verursachte Schäden über die Haftungsobergrenze von EUR 50,00 hinaus unabhängig davon, ob eine Sperrung beantragt wurde oder nicht.
    5. Dem Kunden und/oder dem Karteninhaber wird eine Frist von maximal dreizehn (13) Kalendermonaten ab dem Datum der Transaktion eingeräumt, um FINOM PAYMENTS die nicht autorisierte Transaktion zu melden. Sollte die Meldung der nicht autorisierten Transaktion nicht innerhalb von 13 Kalendermonaten erfolgen, haftet der Kunde in Höhe des vollen Betrags aller nicht autorisierten Transaktionen. Erlangen der Kunde oder der Karteninhaber Kenntnis von einer missbräuchlichen Verwendung der Finom Debitkarte (und der damit einhergehenden nicht autorisierten Transaktion), haben Kunde und/oder Karteninhaber dies unverzüglich nach Bekanntwerden der missbräuchlichen Verwendung und der damit einhergehenden Transaktion an Finom Payments zu melden.
    6. Der Anspruch des Kunden/Karteninhabers erlischt, wenn der Kunde oder der Karteninhaber FINOM PAYMENTS nicht innerhalb von dreizehn (13) Monaten nach dem Datum der Transaktion über die nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Transaktion benachrichtigt haben. Die Frist beginnt erst, wenn FINOM PAYMENTS den Karteninhaber nach dem vereinbarten Verfahren über die aus der Transaktion resultierende Fehlbuchung benachrichtigt hat, was innerhalb eines (1) Monats nach der Fehlbuchung erfolgt. Andernfalls ist das Datum der Benachrichtigung für den Fristbeginn maßgeblich.
    7. Im Fall einer nicht autorisierten Transaktion wird FINOM PAYMENTS, sofern der Karteninhaber nicht grob fahrlässig oder arglistig im Sinne von Artikel 3 Abs. 10 oder Artikel 5 Abs. 4 dieser Nutzungsbedingungen gehandelt hat, spätestens am Ende des auf die Anzeige der nicht autorisierten Transaktion folgenden Bankarbeitstages die Rückzahlung (Erstattung) auf das Zahlungskonto veranlassen. Der vorstehende Satz ist nicht anzuwenden, wenn FINOM PAYMENTS einen begründeten Verdacht auf Betrug oder grobe Fahrlässigkeit hat, den FINOM PAYMENTS dem Kunden anschließend mitteilen wird.
    8. Der Kunde ist berechtigt, die Erstattung eines abgebuchten Zahlungsbetrages zu verlangen, der auf einer autorisierten von einem Händler ausgelösten Transaktion beruht, wenn

      • bei der Autorisierung durch den Karteninhaber nicht der korrekte Betrag angegeben wurde,
      • mit Währungsumrechnungen zusammenhängende Gründe außer Acht gelassen werden, weil der vereinbarte Referenzwechselkurs als Berechnungsgrundlage verwendet wurde.

      Der Kunde oder der Karteninhaber müssen die Gründe für die Erstattung darlegen. Ein Erstattungsverlangen des Kunden gemäß Artikel 5 Abs. 8 ist ausgeschlossen, wenn der Karteninhaber FINOM PAYMENTS nicht innerhalb von acht (8) Wochen nach dem Datum der Abbuchung des betreffenden Betrags über sein Verlangen in Kenntnis setzt.

  6. VERWAHRUNG, VERLUST, DIEBSTAHL UND/ODER BETRUG

    1. Der Kunde ist verpflichtet, die Finom Debitkarte und die Kartendaten sicher aufzubewahren, und hat dem Karteninhaber diesbezügliche Weisung zu erteilen.
    2. Der Karteninhaber wird die Finom Debitkarte unter keinen Umständen Dritten zur Nutzung überlassen.
    3. Der Karteninhaber ist verpflichtet, alle Kartendaten der Finom Debitkarte wie persönliche Kontonummer, Prüf- und Authentifizierungscodes, Passwörter, Kennwörter, PINs, Verfallsdatum und Ausstelldatum streng vertraulich zu behandeln.
    4. Die Finom Debitkarte darf nicht an einem Ort aufbewahrt werden, zu dem Unbefugte ohne weiteres Zugang haben können, und die Kartendaten der Finom Debitkarte dürfen nicht über ungesicherte elektronische Datennetze übermittelt werden.
    5. Die Verifizierungs-/Authentifizierungscodes/PINs/Kennwörter oder Passwörter für die Plattform oder die mobile Anwendung von FINOM PAYMENTS dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, auch nicht an Mitarbeiter von FINOM PAYMENTS. Der Kunde und der Karteninhaber sind verpflichtet, diese streng vertraulich zu behandeln und nicht öffentlich zugänglich zu machen. Die Codes dürfen nicht zusammen mit der Finom Debitkarte aufbewahrt, auf der Finom Debitkarte vermerkt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
    6. Bei der virtuellen Finom Debitkarte dürfen die Prüf-/Authentifizierungscodes/ PINs/Kennwörter nicht im mobilen Endgerät oder auf einem anderen Datenträger gespeichert werden.
    7. Sollte der Karteninhaber den Verlust, den Diebstahl oder die unbefugte Nutzung einer physischen Finom Debitkarte bzw. des mit der virtuellen Finom Debitkarte verbundenen mobilen Endgeräts oder der Kartendaten der Finom Debitkarte bzw. der Verifizierungs- / Authentifizierungscodes / PINs/Kennwörter feststellen, sind Kunde und/oder Karteninhaber verpflichtet, dies FINOM PAYMENTS unverzüglich zu melden und die Finom Debitkarte über die Plattform oder die mobile Anwendung von FINOM PAYMENTS sofort sperren zu lassen und die Ausstellung einer neuen Finom Debitkarte zu beantragen.
    8. FINOM PAYMENTS ist berechtigt, für den Ersatz einer abhanden gekommenen oder gestohlenen Finom Debitkarte ein Entgelt in Rechnung zu stellen.
  7. GÜLTIGKEIT, SPERRUNG UND VERNICHTUNG

    1. Die Gültigkeit der Finom Debitkarte endet mit Ablauf des auf ihr vermerkten Datums.
    2. Der Karteninhaber hat die Finom Debitkarte nach Ablauf oder Kündigung zu vernichten, sofern FINOM PAYMENTS keine anderslautenden Weisungen erteilt.
    3. Der Karteninhaber hat den Kunden und FINOM PAYMENTS zu informieren, wenn er die Nutzung der Finom Debitkarte einstellen möchte. Daraufhin hat er umgehend die Nutzung einzustellen, die physische Finom Debitkarte zu vernichten und/oder die virtuelle Finom Debitkarte zu löschen, sofern FINOM PAYMENTS keine anderslautenden Weisungen erteilt.
    4. Besteht der begründete Verdacht, dass ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen vorliegt, kann FINOM PAYMENTS von dem Kunden und/oder dem Karteninhaber eine Darlegung des zugrunde liegenden Sachverhalts oder entsprechende Unterlagen verlangen. In diesem Fall sind Kunde und Karteninhaber zur Mitwirkung, zur Beantwortung von Rückfragen von FINOM PAYMENTS und zur Erbringung der angeforderten Nachweise innerhalb der von FINOM PAYMENTS gesetzten Frist verpflichtet. Kommen Kunde oder Karteninhaber den Rückfragen von FINOM PAYMENTS nicht fristgerecht nach, kann FINOM PAYMENTS die Finom Debitkarte unangekündigt sperren lassen. FINOM PAYMENTS kann die Sperrung der Finom Debitkarte aufheben, sobald die Gründe für die Sperrung beseitigt sind. Diese Entscheidung liegt im alleinigen Ermessen von FINOM PAYMENTS.
    5. FINOM PAYMENTS ist jederzeit berechtigt, die Finom Debitkarte mit sofortiger Wirkung und unangekündigt zu sperren, einzuschränken oder zu kündigen, wenn FINOM PAYMENTS den begründeten Verdacht hat, dass der Kunde oder der Karteninhaber die vorliegenden Nutzungsbedingungen oder den FPSA nicht befolgen oder fahrlässig oder unrechtmäßig gegen Gesetze oder Vorschriften verstoßen. Eine entsprechende Entscheidung kann von FINOM PAYMENTS nach eigenem Ermessen aufgrund von Nachweisen, die von FINOM PAYMENTS erhoben oder FINOM PAYMENTS vorgelegt wurden, ohne richterliche Entscheidung oder andere behördliche Anordnungen getroffen werden.
    6. Der Kunde kann FINOM PAYMENTS mit der Ausstellung einer neuen Finom Debitkarte vor dem Ablaufdatum beauftragen, wenn die Finom Debitkarte abhanden gekommen ist, sei es wegen Diebstahls oder dergleichen, und dieser Verlust nicht in Übereinstimmung mit Artikel 6 dieser Nutzungsbedingungen gemeldet wurde. Ist FINOM PAYMENTS mit der Zustellung einer neuen Finom Debitkarte einverstanden, erfolgt dies durch Zustellung an die zuletzt mitgeteilte Anschrift des Karteninhabers, sofern keine wirksame Kündigung durch den Kunden oder FINOM PAYMENTS in Übereinstimmung mit Artikel 11 dieser Nutzungsbedingungen vorliegt. Bei Aushändigung der neuen Finom-Debitkarte ist der Kunde verpflichtet, die bisherige Finom Debitkarte unverzüglich zu vernichten bzw. - im Fall der virtuellen Finom-Debitkarte - die virtuelle Finom-Debitkarte unverzüglich zu löschen.
    7. Endet die Berechtigung zur Nutzung der Debitkarte vor dem Ablaufdatum der Finom Debitkarte, was beispielsweise auch die Kündigung des Zahlungskontos oder des FPSA einschließt, hat der Karteninhaber die Nutzung unverzüglich einzustellen, die physische Finom Debitkarte unverzüglich zu vernichten und/oder die virtuelle Debitkarte zu löschen, sofern FINOM PAYMENTS keine anderslautende Weisung erteilt.
  8. GEBÜHREN UND ENTGELTE IN VERBINDUNG MIT DER FINOM DEBITKARTE

    1. FINOM PAYMENTS berechnet ein Entgelt für die Ausstellung der Finom Debitkarte und für die Bereitstellung hiermit verbundener Funktionen und Leistungen im Zusammenhang mit der Finom Debitkarte. Die Entgeltbedingungen sind in Artikel 14 des FPSA festgehalten und werden dem Kunden in Übereinstimmung mit den dort enthaltenen Regelungen durch FINOM PAYMENTS bekannt gegeben. FINOM PAYMENTS ist berechtigt, die Entgelte unmittelbar vom Guthaben des Zahlungskontos abzubuchen, wobei die einschlägigen Bestimmungen des FPSA über die Entrichtung von Entgelten zu beachten sind.

  9. VERWENDUNG VON FREMDWÄHRUNGEN

    1. Alle Transaktionen in Fremdwährungen werden in Euro (EUR) umgerechnet. Hierbei wird der von Visa festgelegte Wechselkurs zugrunde gelegt, der an dem Tag gilt, an dem die Transaktion von Visa abgewickelt wird. Dieser Tag kann von dem tatsächlichen Datum der Transaktion abweichen. Um einen Anhaltspunkt für den von Visa zugrunde gelegten Wechselkurs zu erhalten, kann der Visa-Wechselkursrechner genutzt werden, der auf der nachfolgenden Website abrufbar ist: https://www.visa.co.uk/support/consumer/travel-support/exchange-rate-calculator.html.
    2. FINOM PAYMENTS berechnet für den Fall einer Währungsumrechnung im Sinne der vorerwähnten Regelung ein zusätzliches Entgelt, das in Übereinstimmung mit Artikel 14 Abs. 2 des FPSA durch FINOM PAYMENTS bekannt gegeben wird.
  10. BESCHWERDEN

    1. Bezüglich etwaiger Beanstandungen des Kunden im Zusammenhang mit Bestandteilen der mit der Finom Debitkarte zu erbringenden Leistungen wird auf das in Artikel 17 des FPSA beschriebene Beschwerdeverfahren verwiesen, das auch auf die vorliegenden Nutzungsbedingungen anzuwenden ist und von dem Kunden befolgt werden sollte, wenn er eine Beschwerde bei FINOM PAYMENTS einreichen möchte.
  11. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

    1. Der durch diese Nutzungsbedingungen geregelte Kartennutzungsvertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Nutzungsbedingungen bleiben so lange wirksam in Kraft, bis sie von dem Kunden oder FINOM PAYMENTS gekündigt werden.
    2. Bezüglich der Kündigung des Kartennutzungsvertrages durch den Kunden oder FINOM PAYMENTS bzw. der Einstellung von Leistungen in Verbindung mit der Finom Debitkarte durch FINOM PAYMENTS ist Artikel 19 Absätze 2 bis 6 des FPSA auf diese Nutzungsbedingungen entsprechend anzuwenden.
    3. Unbeschadet der obigen Bestimmungen und von Artikel 19 Abs. 5 des FPSA kann FINOM PAYMENTS den Kartennutzungsvertrag jederzeit fristlos mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn FINOM PAYMENTS den begründeten Verdacht hat, dass der Kunde oder der Karteninhaber diese Nutzungsbedingungen und den FPSA nicht befolgen oder fahrlässig oder unrechtmäßig gegen Gesetze oder sonstige Vorschriften verstoßen. Eine entsprechende Entscheidung kann von FINOM PAYMENTS willkürlich aufgrund von Nachweisen getroffen werden, die von FINOM PAYMENTS erhoben oder FINOM PAYMENTS vorgelegt wurden, ohne dass eine richterliche Entscheidung oder sonstige behördliche Anordnungen ergehen.
    4. Mit Beendigung des FPSA zwischen den Parteien endet auch der Kartennutzungsvertrag zwischen den Parteien.
    5. Die Beendigung des Kartennutzungsvertrages hat die Einstellung der Nutzung und der Leistungen in Verbindung mit der Finom Debitkarte zur Folge, was bedeutet, dass das Recht des Kunden und/oder des Karteninhabers auf Zugang und Nutzung dieser Finom Debitkarte und der hiermit verbundenen Leistungen erlischt.
  12. ANPASSUNG DER NUTZUNGSBEDINGUNGEN

    1. FINOM PAYMENTS ist berechtigt, die vorliegenden Nutzungsbedingungen jederzeit einseitig zu ändern, zu ergänzen und/oder zu ersetzen. FINOM PAYMENTS wird den Kunden mindestens zwei (2) Wochen vor Inkrafttreten der geänderten Nutzungsbedingungen über entsprechende Anpassungen in Kenntnis setzen, indem die geänderten Nutzungsbedingungen durch schriftliche Mitteilung an den Kunden und durch Veröffentlichung auf der Website zugänglich gemacht werden.
    2. Ist der Kunde mit den Änderungen der Nutzungsbedingungen nicht einverstanden, hat er den Kartennutzungsvertrag spätestens zwei (2) Wochen nach Zugang der Mitteilung durch schriftliche Erklärung gegenüber FINOM PAYMENTS mit Wirkung zum Inkrafttreten der geänderten Kartennutzungsbedingungen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei (2) Wochen zu kündigen. Hinsichtlich der Kündigungsfolgen des Kartennutzungsvertrages ist Artikel 11 Abs. 5 der Nutzungsbedingungen anzuwenden. Kündigt der Kunde den Kartennutzungsvertrag nicht oder nicht fristgemäß, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die neuen Nutzungsbedingungen akzeptiert hat. Die Beweislast für den (fristgemäßen) Zugang der Kündigung obliegt dem Kunden.
  13. ANZUWENDENDES RECHT UND GERICHTSSTAND

    1. Dieser Vertrag und dessen Auslegung unterliegen niederländischem Recht.
    2. Etwaige sich aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ergebende Rechtsstreitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, insbesondere Angelegenheiten, die Bestand, Wirksamkeit oder Kündigung dieser Nutzungsbedingungen betreffen, werden durch gütliche Einigung zwischen den Parteien beendet. Für den Fall, dass im Rahmen dieser Konsultationen keine Einigung zwischen den Parteien zustande kommt, ist das zuständige Gericht in Amsterdam, Niederlande, für die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten oder Ansprüchen aus oder in Verbindung mit diesen Nutzungsbedingungen oder dem Gegenstand der Nutzungsbedingungen allein zuständig.